C. Leistungen auf Grund der reichsgesetzlichen Invaliden- und
Hinterbliebenenversicherung.
Allgemeines.
Im Berichtsjahre wurden bewilligt: 933 Invalidenrenten, 322 Witwenrenten, 173 Waisenstammrenten,
abgelehnt 1342 Rentenanträge. 44 Entziehungsbescheide wurden erteilt.
Die Gesamtausgabe an Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten betrug 61 969 075,50 Frs nach
Abzug des Staatszuschusses des Saargebietes,
Für Heilverfahren wurden 1493134.76 Frs und 11243.883 RM aufvgewendet.
Invalidenrenten.
Invalidenrentenempfänger waren am Anfange des Jahres 1932 14116 vorhanden.
Zur Festsetzung kamen im Laufe des Jahres 933 Invalidenrenten und als Zugang durch
Wohnortsänderung aufgrund der Heidelberger Abrede 11,
In Wegfall kamen 640 Renten, und zwar 586 durch Tod der Empfänger, 43 durch Entziehung,
11 aus anderen Gründen; es verbleibt hiernach am Schlusse des Jahres 1932 ein Bestand
von 14409 Invalidenrentenempfängern.
Die Ausgabe an reichsgesetzlichen Invalidenrenten beläuft sich auf 58 828 002,76 Frs.
Hinterbliebenenbezüge.
Witwerrenten wurden nicht gewährt; an Witwenrenten wurden in 3739 Fällen 8545 576,10 Frs,
ın Waisenrenten bei einem Bestande von 2591 Waisen am Jahresschlusse 3535 839,99 Frs gezahlt.
Rentenerstattungen.
Auf Grund der Schlußabrechnung der Rechnungsstelle des Landesversicherungsamts in
Saarlouis wurden dem Knappschaftsverein seitens des Saargebiets gemäß 8 1285 der Reichszersicherungsordnung
8 940 343.35 Frs erstattet.
Entscheidungen über reichsgesetzliche Ansprüche.
Bei der Spruchkammer des Knappschaftsoberversicherungsamts zu Saarbrücken wurde in
315 Fällen Berufung gegen Bescheide des Knappschaftsvorstandes eingelegt; außerdem standen
aus dem Vorjahre noch 103 Fälle zur Entscheidung. Erledigt wurden 267 Berufungen, von welchen
40 durch Anerkenntnis oder Vergleich, 42 zurückgewiesen, 11 zu Gunsten der Versicherten,
174 durch Zurücknahme der Berufung oder auf andere Weise erledigt wurden. 351 Berufungen
bliehen unerledigt.
Revision wurde in 8 Fällen beim Landesversicherungsamt in Saarlouis eingelegt und zwar
in 6 Fällen seitens der Versicherten, in 2 Fällen seitens der Knappschaft. Außerdem standen
noch 15 Fälle aus dem Vorjahr zur Entscheidung. 1 Fall wurde zu Gunsten des Versicherten und
9 Fälle zu Gunsten der Knappschaft erledigt. 4 Fälle wurden an die Vorinstanz zurückverwiesen,
9 Revisionen blieben unerledigt.
Die Kosten des Berufungs-, Revisions- und Beschwerdeverfahrens beliefen sich auf 76 504,65 Frs.