Full text : 1932 (0065)

II. Angestellten-Pensionskasse.
Fortlaufende Leistungen.
a) Im Jahre 1932 sind an satzungsmäßigen Invaliıdenpensionen gezahlt:
I. volle Jahrespensionen (für 12 Monate). .... - . u ® 593
2 aus dem Zugang von 279 Invaliden mit 2494 Monaten berechnete volle Jahrespensionen . 207
3. aus dem Abgang von 48 Invaliden mit 92 Monaten berechnete volle Jahrespensionen . 7
zusammen. . ... 807

volle Jahrespensionen.
b) An satzungsmäßigen Witwenpensionen wurden gezahlt:
I. volle Witwenpensionen (für 12 Monate) .... ı . U 5 km 161
2. aus dem Zugang von 48 Witwen mit 576 Monaten berechnete volle Witwenpensionen . 48
3. aus dem Abgang von 17 Witwen mit 36 Monaten berechnete volle Witwenpensionen 3
. 212

volle Jahrespensionen.

c) An satzungsmäßigen Waisengeldern gelangten zur Auszahlung:
1. volle Waisengelder (für 12 Monate) . . 2 ‚#4 NW EMS
2, aus dem Zugang von 17 Waisen mit 187 Monaten berechnete volle Waisengelder
3. aus dem Abgang von 20 Waisen mit 38 Monaten berechnete volle Waisengelder
zusammen .

37
15
3
"55

volle Jahreswaisengelder,

Einmalige Leistungen.
Bestattungsbeihilfen
An Bestattungsbeihilfen wurden gezahlt:
für 24 verstorbene Invaliden ........
Ehefrauen von Invaliden .
Witwen #
Kind

zusammen .

14 400,— Frs,
3800,—
1200,—
. 170,—
..19570,-— Frs.

Il. Entscheidungen über die Ansprüche.
Gegen Bescheide des Knappschaftsvorstandes in Angelegenheiten der Pensionskasse (Abt
A und B) wurde in 684 Fällen Berufung bei der Spruchkammer des Knappschaftsoberversicherungs
amts zu Saarbrücken eingelegt; außerdem standen aus dem Vorjahre noch 141 Fälle und durch
Zurückverweisung des Landesversicherungsamts zu Saarlouis noch 4 Fälle zur Entscheidung.
Erledigt wurden 343 Berufungen, von denen
114 zurückgewiesen,
13 zu Gunsten der Versicherten,
50 durch Anerkenntnis oder Vergleich,
166 durch Zurücknahme oder auf andere Weise entschieden wurden;
486 Berufungen blieben unerledigt.
Revision beim Landesversicherungsamt für das Saargebiet zu Saarlouis wurde in 23 Fällen
seitens des Versicherten und in 2 Fällen seitens der Knappschaft eingelegt. Außerdem standen noch
14 Fälle aus dem Vorjahre zur Entscheidung. 2 Fälle wurden zu Gunsten der Versicherten und
8 Fülle zu Gunsten der Knappschaft entschieden. 3 Fälle wurden auf andere Weise erledigt und
2 Fälle wurden an die Vorinstanz zurückverwiesen. 24 Fälle blieben unerledigt.
Die Kosten des Berufungs-, Revisions- und Beschwerdeverfahrens beliefen sich auf 8509260 Frs.
            
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