C. Leistungen auf Grund der reichsgesetzlichen Invaliden- und
Hinterbliebenenversicherung.
Allgemeines.
{m Berichtsjahre wurden bewilligt: 2185 Invalidenrenten, 652 Witwenrenten, 454 Waisenstammrenten,
abgelehnt 668 Rentenanträge. 14 Entziehungsbescheide wurden erteilt.
Die Gesamtausgabe an Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten betrug 73448 068.47 Frs nach
Abzug des Staatszuschusses des Saargebietes.
Für Heilverfahren wurden 201550998 Frs und 41 480.48 ARM aufgewendet.
Invalidenrenten.
Invalidenrentenempfänger waren am Anfange des Jahres 1931 12515 vorhanden.
Zur Festsetzung kamen im Laufe des Jahres 2185 Invalidenrenten und als Zugang durch
Wohnortsänderung aufgrund der Heidelberyer Abrede 19.
In Wegfall kamen 603 Renten, und zwar 573 durch Tod der Empfänger, 11 durch Entziehung,
19 aus anderen Gründen; es verbleibt hiernach am Schlusse des Jahres 1931 ein Bestand
von 14116 Invalidenrentenempfängern.
Die Ausgabe an reichsgesetzlichen Invalidenrenten beläuft sich auf 65833 666,16 Frs.
Hinterbliebenenbezüge.
Witwerrenten wurden nicht gewährt; an Witwenrenten wurden in 5484 Fällen 11404406,71 Frs,
an Waisenrenten bei einem Bestande von 4040 Waisen am Jahresschlusse 6034 631,85 Frs gezahlt.
Rentenerstattungen.
Auf Grund der Schlußabrechnung der Rechnungsstelle des Landesversicherungsamts in
Saarlouis wurden dem Knappschaftsverein seitens des Saargebiets gemäß 8 1285 der Reichsversicherungsordnung
9824 636,25 Frs erstattet
Entscheidungen über reichsgesetzliche Ansprüche.
Bei der Spruchkammer des Knappschaftsoberversicherungsamts zu Saarbrücken wurde in
230 Fällen Berufung gegen Bescheide des Knappschaftsvorstandes eingelegt; außerdem standen
aus dem Vorjahre noch 97 Fälle zur Entscheidung. Erledigt wurden 224 Berufungen, von welchen
36 durch Anerkenntnis oder Vergleich, 84 zurückgewiesen, 9 zu Gunsten der Versicherten, 1 durch
Abgabe an das Landesversicherungsamt zu Saarlouis, 94 durch Zurücknahme der Berufung oder
auf andere Weise erledigt wurden. 103 Berufungen blieben unerledigt.
Revision wurde in 11 Fällen beim Landesversicherungsamt in Saarlouis eingelegt und zwar
in 9 Fällen seitens der Versicherten, in 2 Fällen seitens der Knappschatt. Außerdem standen
noch 12 Fälle aus dem Vorjahr zur Entscheidung. 5 Fälle wurden zu Gunsten der Knappschaft
erledigt. 3 Fälle wurden an die Vorinstanz zurückverwiesen. 15 Revisionen blieben unerledigt.
Die Kosten des Berufungs-, Revisions- und Beschwerdeverfahrens beliefen sich auf 40 300,80 Frs.