Full text : 1930 (0063)

Die Invaliden- und Hinterbliebenen-Versicherungskasse schloß im Berichtsjahre
 etwas ungünstiger als im Vorjahre ab. Der Rückgang findet seine Erklärung in der
starken Zunahme der Zahl der Invalidenrentenempfänger, die von 10605 am Anfange des Berichtsjahres
 auf 125313 am Ende des Berichtsjahres stieg, und in der hohen Belastung, die der Knappschaft
 aus der Zahlung des Kindergeldes zu den Renten erwuchs. Immerhin konnte noch infolge
der Uebernahme der Lasten aus den vor 1. April 1922 geleisteten Beiträgen durch die deutschen Invalidenversicherungsträger
 ein Ueberschuß von 3484 775,56 Frs verbucht werden,
Die Angestellten-Versicherungskasse hörte mit dem 31. März 1930 zu bestehen
auf. Ihr Bestand an Mitgliedern und Vermögen wurde vom 1. April 1930 ab der Pensionskasse B
(Angestelltenabteilung) zugeführt.
Das buchmäßige Gesamtvermögen der Saarknappschaft betrug am Ende des Berichtsjahres
 167883 094,44 Frs. Hierin ist eine Rücklage für im Berichtsjahre fällig gewesene, aber
noch nicht zur Auszahlung gebrachte Leistungen von 55300000 Frs enthalten.
Nach Abzug dieser Rücklage verblieb noch ein Gesamtvermögen von 162383 094,44 Frs,
worin der Wert der Immobilien mit 81 138 532,31 Frs einbegriffen ist. Die Verteilung des Vermögens
auf die einzelnen Kassen ist an späterer Stelle ersichtlich,
Da die satzungsmäßige Amtsdauer des Vorstandes und der Ausschüsse mit Ende des Vorjahres
 abgelaufen war, fand am 17. Februar 1930 eine Generalversammlung mit folgender Tagesordnung
 statt:
i. Neuwahl des Knappschaftsvorstandes ;
2? Neuwahl der Ausschüsse
a) zur Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung,
1 zur Ausübung der Befugnis, Ansprüche des Knappschaftsvereins gegen Vorstandsmitglieder
 oder Beamte aus deren Geschäftsführung durch besondere Beauftragte zu
verfolgen ;
3. Verschiedenes.
Eine 2. Generalversammlung fand am 8. November 1930 mit folgender Tagesordnung statt :
|. Geschäftsbericht für das Jahr 1929;
2, Satzungsänderung ;
3. Verschiedenes,
Die Satzungsänderung wurde bedingt durch die Verordnungen der Regierungskommission
des Saargebietes vom 28, März 1930, betr. Aenderungen des Preuß. Knappschaftsgesetzes vom
17. Juni 1912, und vom 9, Juli 1980, betr. Aenderungen des 2, Buches der RVO.
Leityedanke der Knappschaftsreform war die Sanierung der knappschaftlichen Pensionsversicherung
 und, wie es in den Bemerkungen der Regierungskommission zu dem dem Landesrate
 zugestellten Entwurfe der Knappschaftsnovelle heißt: „Die Herstellung einer engeren und
inneren Verbindung zwischen der Pensionsversicherung und der für dieselben Arbeitnehmer laufenden,
 beim Saarknappschaftsverein auch vom nämlichen Versicherungsträger für sie verwalteten
Invalidenversicherung der RVO., in Verbindung damit die Einführung von Leistungsformen der
Invalidenversicherung in die knappschaftliche Pensionsversicherung und die Schaffung eines aus-Zleichenden
 Gegenseitigkeits- und Verrechnungsverhältnisses zwischen ihnen“,
Der Vorstand trat im Berichtsjahre zu 12 Vorstandssitzungen zusammen.
Im Berichtsjahre fanden 13 Revisionen der Knappschaftskasse — darunter eine außergewöhnliche
 -— statt, die zu Beanstandungen keinen Anlaß gaben.
Leider ist die Belegschaft der Saargruben im Berichtsjahre von einer schweren Grubenkatastrophe
 heimgesucht worden. Am 25. Oktober erfolgte auf Grube Maybach eine Schlagwetterexplosion,
 der 2 Grubenbeamte und 96 Bergleute zum Opfer fielen. Außerdem wurden 12 Bergleute
 schwer und 27 leicht verletzt. Von den tötlich Verunglückten waren 56 verheiratet, 1 verwitwet
 und 41 ledier.
            
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