Full text : 1930 (0063)

C. Leistungen auf Grund der reichsgesetzlichen Invaliden- und
Hinterbliebenenversicherung.

Allgemeines.
Im Berichtsjahre wurden bewilligt: 2486 Invalidenrenten, 3.165 Witwenrenten, 590 Waisen-;tammrenten,
 abgelehnt 631 Rentenanträge, 29 Entziehungsbescheide wurden erteilt.
Die Gesamtausgabe an Invaliden-, Witwen- und Waisenrenten einschl. Rentenvorschüssen %)
betrug 61511 563,40 Frs. nach Abzug des Staatszuschusses des Saaryebietes,
Für Heilverfahren wurden 133253928,55 Frs. und 37 731.69 RAR. aufgewendet.

Invalidenrenten.
[nvalidenrentenempfänger waren am Anfange des Jahres 1930 10605 vorhanden,
Zur Festsetzung kamen im Laufe des Jahres 2486 Invalidenrenten und als Zugang durch
Wohnortsänderung aufgrund der Heidelberger Abrede 10,
In Wegfall kamen 586 Renten, und zwar 509 durch Tod der Empfänger, 31 durch Entziehung,
 46 aus anderen Gründen; es verbleibt hiernach am Schlusse des Tahres 1930 ein Bestand
von 12515 Invalidenrentenempfänyern.
Die Ausgabe an reichsgesetzlichen Invalidenrenten einschl. Rentenvorschüssen *) beläuft
sich auf 54 144 753.60 Frs.
Hinterbliebenenbezüge.

Witwerrenten wurden nicht gewährt; an Witwenrenten einschl. Rentenvorschüssen *) wurden
n 5103 Fällen 11551154,18 Frs, an Waisenrenten einschl. Rentenvorschüssen *) bei einem Bestande
von 3939 Waisen am TlTahresschluses 6182 9222.62 Frs gezahlt.
Rentenerstattungen.

Auf Grund der Schlußabrechnung der Rechnungsstelle des Landesversicherungsamts in
Saarlouis wurden dem Knappschaftsverein seitens des Saargebiets gemäß 8 19285 der Reichszersicherungsordnung
 10366 567.00 Fres erstattet

Entscheidungen über reichsgesetzliche Ansprüche.
Bei der‘ Spruchkammer des Knappschaftsoberversicherungsamts zu Saarbrücken wurde in
233 Fällen Berufung gegen Bescheide des Knappschaftsvorstandes eingelegt; außerdem standen
aus dem Vorjahre noch 103 Fälle, sowie durch Zurückverweisung vom Landesversicherungsamt
zu Saarlouis noch 2 Fälle zur Entscheidung. Erledigt wurden 241 Berufungen, von welchen 43
durch Anerkenntnis oder Vergleich, 76 zurückgewiesen, 18 zu Gunsten der Versicherten, 104 durch
Zurücknahme der Berufung oder auf andere Weise erledigt wurden. 97 Berufungen blieben unarledigt.

Revision wurde in 15 Fällen beim Landesversicherungsamt in Saarlouis eingelegt und zwar
in 11 Fällen seitens der Versicherten, in 4 Fällen seitens der Knappschatt. Außerdem standen
aoch 6 Fälle aus dem Vorjahr zur Entscheidung. 3 Fälle wurden zu Gunsten der Versicherten.
4 Fälle wurden zu Gunsten der Knappschaft. 2 Fälle durch Zurücknahme erledigt. 12 Revisionen
lieben unerledigt.
Die Kasten des Berufungs-. Revisions- und Beschwerdeverfahrens beliefen sich auf 54 136,60 Frs

‘\ Erlaß der Regierungs-Kommission des Saargebietes vom 31, 10, 27
            
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