Full text : 1930 (0063)

Il. Angestellten-Pensionskasse.
Fortlaufende Leistungen.
a Im Jahre 1930 sind an satzungsmäßigen Invalidenpensionen gezahlt:
1. volle Jahrespensionen (für 12 Monate) . 2.0.0.0. 0 = „4% # & @ 443
2. aus dem Zugang von 64 Invaliden mit 622 Monaten berechnete volle Jahrespensionen . 52
3, aus dem Abganı von 15 Invaliden mit 64 Monaten berechnete volle Jahrespensionen . 5
zusammen . . ... SC"

volle Jahrespensionen.
b) An satzungsmäßigen Witwenpensionen wurden gezahlt:
I. volle Witwenpensionen (für 12 Monate) ... „4 @ 2
2, aus dem Zugang von 16 Witwen mit 199 Monaten berechnete volle Witwenpensionen
3. aus dem Abgang von 6 Witwen mit 15 Monaten berechnete volle Witwenpensionen
zusammen. . .

119
16
1
136

volle Jahrespensionen.
c) An satzungsmäßigen Waisengeldern gelangten zur Auszahlung:
1. volle Waisengelder (für 12 Monate) . . .; #4 0 WER S
2, aus dem Zugang von 13 Waisen mit 164 Monaten berechnete volle Waisengelder
3. aus dem Abvang von 21 Waisen mit 139 Monaten berechnete volle Waisengelder
zusammen .

80
13
41

‘olle TJahreswaisengelder

Einmalige Leistungen.
a) Begräbnisbeihilfen
An Begräbnisbeihilfen wurden gezahlt:
für 11 verstorbene Mitglieder ...... 4.
für 11 verstorbene Ehefrauen von Bervinvaliıden

zusammen
c) Außerordentliche Unterstützungen.
An außerordentlichen Unterstützungen wurden bewilligt :
an 11 Bedürfüze 4 . x + © © + 6 RR Br m Km ee 6 m R
Die Ausgabe an laufenden Unterstützungen betrug 69,— Frs.

5420,— Frs,
4000,—
„2. 10420,-— Frs.

3450.— Frs.

II. Entscheidungen über die Ansprüche.
Gegen Bescheide des Knappschaftsvorstandes in Angelegenheiten der Pensionskasse (Abt.
A und B) wurde in 210 Fällen Berufung bei der Spruchkammer des Knappschaftsoberversicherungsamts
 zu Saarbrücken eingelegt; außerdem standen aus dem Vorjahre noch 102 Fälle und durch
Zurückverweisung: des Landesversicherungsumts zu Saarlouis noch 4 Fälle zur Entscheidung.
Erledigt wurden 168 Berufungen, von denen
66 zurückgewiesen,
33 zu Gunsten der Versicherten,
13 durch Zurückverweisung an die Vorinstanz,
27 durch Anerkenntnis oder Vergleich,
29 durch Zurücknahme oder auf andere Weise entschieden wurden;
148 Berufungen blieben unerledigt.
Revision beim Landesversicherungsamt für das Saargebiet zu Saarlouis wurde in 13 Fällen
seitens des Versicherten und in 1 Falle seitens der Knappschaft eingelegt, Außerdem standen noch
17 Fälle aus dem Vorjahre zur Entscheidung. 2 Fälle wurden zu Gunsten der Versicherten, 12
Fülle zu Gunsten der Knappschaft entschieden, 5 Fälle wurden an die Vorinstanz zurückverwiesen.
12 Fülle blieben unerledigt.
Die Kosten des Berufungs-, Revisions- und Beschwerdeverfahrens beliefen sich auf 24.060,85 Frs.
            
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