Sterbegeld.
An Sterbegeldern wurden gezahlt
für 216 verstorbene Mitglieder . .
179 Frauen . . 0. +04
346 Kinder . .
173 058,30 Frs,
107 600,—
250 140,— ».
Wochenhilfe.
Im Jahre 1930 war in 5418 Fällen Wochenhilfe zu gewähren und zwar an weibliche Ver-Sscherte
in 10 Fällen und an versicherungsfreie Familienangehörige in 5408 Fällen.
Außerordentliche Unterstützungen.
An außerordentlichen Unterstützungen wurden bewilligt
an 644 Bedürftige . . x nm m a @
Durch Unterbringung von Kassenmitgliedern in besonderen
Heilanstalten entstand eine Ausgabe von . = & # MM 8 M
56 920,— Frs.
= .290407,50 „, 6586,05 AM.
Entscheidungen über die Ansprüche.
Geyen Bescheide des Knappschaftsvorstandes in Angelegenheit der Krankenkasse wurde
in 7 Fällen Berufung beim Knappschaftsoberversicherungsamt Saarbrücken eingelegt: Zugunsten
les Versicherungsträgers wurden 4 Fälle und auf andere Weise wurden 2 Fälle erledigt. 1 Berufung
blieb unerlediet. Die Kosten des Berufungsverfahrens beliefen sich auf 398,95 Frs.
B.
Leistungen der Pensionskasse.
i. Arbeiter-Pensionskasse.
Fortlaufende Leistungen.
a) Invalidenpensionen,
Im Jahre 1930 sind an satzungsmäßigen Invalidenpensionen gezahlt:
I. volle Jahrespensionen (für 12 Monate). .....00000000000000004 HH 8 HH HH + 21516
2. aus dem Zugang von 1675 Invaliden mit 12 948 Monaten berechnete volle Jahrespensionen . 1079
3. aus dem Abvang von 853 Invaliden mit 4969 Monaten berechnete volle Jahrespensionen . 414
zusammen . . . . 23009
volle Jahrespensionen (einschl. Zulagen) mit 50834 779,70 Frs,
mithin im Durchschnitt auf den Kopf 2209,34 Frs.