Full text: 1874-1876 (0010)

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und nach zu mustergültigen Anstalten ihrer Art entwickeln 
müssen. 
Als höchst erfreuliche Anerkennung dieser Thatsache ist 
durch Ministerial-Erlaß vom 1. April c. — J. 1540 — 
der Hauptbergschnle auch die Berechtigung ertheilt worden, 
diejenigen ihrer Abiturienten, welche sich dem Markscheider— 
berufe widmen wollen, durch einen besondern theoretisch- 
praktischen Markscheider-Fachcursus direkt zur Markscheider— 
Prüfung vorzubereiten. Der Unterrichtsplan für letztern 
Fachcursus liegt zur Zeit noch der höhern Prüfung vor. 
Saarbrücken, den 3. Juni 1876. 
Königliche Hergwerks-Hirektion.
	        
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