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und nach zu mustergültigen Anstalten ihrer Art entwickeln
müssen.
Als höchst erfreuliche Anerkennung dieser Thatsache ist
durch Ministerial-Erlaß vom 1. April c. — J. 1540 —
der Hauptbergschnle auch die Berechtigung ertheilt worden,
diejenigen ihrer Abiturienten, welche sich dem Markscheider—
berufe widmen wollen, durch einen besondern theoretisch-
praktischen Markscheider-Fachcursus direkt zur Markscheider—
Prüfung vorzubereiten. Der Unterrichtsplan für letztern
Fachcursus liegt zur Zeit noch der höhern Prüfung vor.
Saarbrücken, den 3. Juni 1876.
Königliche Hergwerks-Hirektion.