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beigegeben wurde; über die gesammelten Erfahrungen hatte
derselbe eine schriftliche und bildliche Ausarbeitung anzu—
fertigen.
Ankerhalt und sonstige Verhältnisse der Schüler.
Die Schüler der 3Z Bergvor- und Steigerschulen
waren darauf angewiesen, sich ihren Lebensunterhalt durch
die praktische Arbeit auf der Grube selbst zu verdienen; Geld—
unterstützungen wurden denselben nicht gezahlt. Für Kost
und Logis hatten die Schüler, soweit sie nicht im elterlichen
Hause wohnen konnten, 36— 45 Mark monatlich aufzuwen—
den, während ihr durchschnittliches Lohnverdienst in den
beiden ersten Semestern 60—75 Mark, im III. Semester
50- 60 Mark monatlich betrug.
Wenn auch unter disen Verhältnissen ein über den
nöthigsten Unterhalt hinausgehendes erhebliches Mehrver—
dienst nicht vorhanden war, so lag andererseits aber auch
kein Grund zu Klagen über ungenügenden Lohn vor. Es
kann nicht verlangt werden, daß ein Bergschüler für eine
östündige Arbeitsschicht und seine auch sonst meist schwächern
Leistungen das höhere Lohn der ältern, erfahrenern und
8—10 Stunden oder noch länger arbeitenden Häuer erhalte.
Zudem ist der Schüler in seiner Ausbildung begriffen, für
welche nicht allein die Grube, sondern auch er selbst nöthi—
genfalls Opfer bringen muß.
Die Schüler der Hauptbergschule, welche, außer in
den Ferien, keinerlei Arbeitsverdienst hatten und sämmtlich ge—
nöthigt waren, in den Städten Saarbrücken oder St. Johann
bei Privaten in Kost und Logis sich einzumiethen, erhielten
als Beihilfe zur Bestreitung ihres Unterhaltes monatlich je
48 Mark laufende und außerdem in einzelnen Fällen auch
noch einmalige außerordentliche Unterstützungen. Im Ganzen