Full text: 1874-1876 (0010)

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beigegeben wurde; über die gesammelten Erfahrungen hatte 
derselbe eine schriftliche und bildliche Ausarbeitung anzu— 
fertigen. 
Ankerhalt und sonstige Verhältnisse der Schüler. 
Die Schüler der 3Z Bergvor- und Steigerschulen 
waren darauf angewiesen, sich ihren Lebensunterhalt durch 
die praktische Arbeit auf der Grube selbst zu verdienen; Geld— 
unterstützungen wurden denselben nicht gezahlt. Für Kost 
und Logis hatten die Schüler, soweit sie nicht im elterlichen 
Hause wohnen konnten, 36— 45 Mark monatlich aufzuwen— 
den, während ihr durchschnittliches Lohnverdienst in den 
beiden ersten Semestern 60—75 Mark, im III. Semester 
50- 60 Mark monatlich betrug. 
Wenn auch unter disen Verhältnissen ein über den 
nöthigsten Unterhalt hinausgehendes erhebliches Mehrver— 
dienst nicht vorhanden war, so lag andererseits aber auch 
kein Grund zu Klagen über ungenügenden Lohn vor. Es 
kann nicht verlangt werden, daß ein Bergschüler für eine 
östündige Arbeitsschicht und seine auch sonst meist schwächern 
Leistungen das höhere Lohn der ältern, erfahrenern und 
8—10 Stunden oder noch länger arbeitenden Häuer erhalte. 
Zudem ist der Schüler in seiner Ausbildung begriffen, für 
welche nicht allein die Grube, sondern auch er selbst nöthi— 
genfalls Opfer bringen muß. 
Die Schüler der Hauptbergschule, welche, außer in 
den Ferien, keinerlei Arbeitsverdienst hatten und sämmtlich ge— 
nöthigt waren, in den Städten Saarbrücken oder St. Johann 
bei Privaten in Kost und Logis sich einzumiethen, erhielten 
als Beihilfe zur Bestreitung ihres Unterhaltes monatlich je 
48 Mark laufende und außerdem in einzelnen Fällen auch 
noch einmalige außerordentliche Unterstützungen. Im Ganzen
	        
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