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Praktische Beschäftigung der Schüler.
Für die Schüler der Bergvor- und Steigerschu—
len ist die gleichzeitige praktische Beschäftigung neben dem
Schulunterrichte eingeführt, und hat am Nachmittage jeder
Schüler seine Schicht auf der Grube zu verfahren. Um keine
Ueberlastung der Schüler herbeizuführen, ist einerseits die
Schichtendauer auf 6 Stunden begrenzt, andererseits der
Schulunterricht so eingerichtet, daß nur ein Minimum von
häuslichen Arbeiten verlangt wird. Während der Schul—
ferien ist für die Schüler selbstverständlich die Schichtendauer
die gleiche, wie für andere Grubenarbeiter.
Zum Zwecke der praktischen Beschäftigung wurden die
Schüler den ihrer Schule nächstgelegenen Gruben überwiesen.
Die Beschäftigung selbst war eine vollkommen systematische
nach Maßgabe des von der Bergwerksdirektion erlassenen
Regulativs vom 5. Mai 1873*). Unter spezieller Aufsicht
der betreffenden Grubenbeamten und unter Anleitung tüch—
tiger Vormänner wurden die sämmtlichen bergmännischen
Arbeiten in einer gewissen Reihenfolge von jedem einzelnen
Schüler durchgemacht. Ueber diese praktische Beschäftigung
hatte der Schüler ein detaillirtes Tagebuch zu führen, das
allmonatlich, mit Attesten und Bemerkungen Seitens der
Grube versehen, bei der Schule eingereicht wurde.
Die Schüler der Haupt bergschule wurden nur wäh—
rend der Schulferien praktisch beschäftigt. Diese Ferienbe—
schäftigung, welche seither Seitens der Schüler mehr auf
Erlangung eines hohen Lohnes, als auf ihre weitere Aus—
bildung gerichtet war, erfuhr eine zweckmäßige Regelung da—
hin, daß jeder Schüler einer bestimmten Grube zugewiesen
und hier den Gruben-Oberbeamten bei Befahrung der Grube
*) Ofr. Anlage J. des Berichts üUber den Cursus 1878 -74.