Full text: 1874-1876 (0010)

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Praktische Beschäftigung der Schüler. 
Für die Schüler der Bergvor- und Steigerschu— 
len ist die gleichzeitige praktische Beschäftigung neben dem 
Schulunterrichte eingeführt, und hat am Nachmittage jeder 
Schüler seine Schicht auf der Grube zu verfahren. Um keine 
Ueberlastung der Schüler herbeizuführen, ist einerseits die 
Schichtendauer auf 6 Stunden begrenzt, andererseits der 
Schulunterricht so eingerichtet, daß nur ein Minimum von 
häuslichen Arbeiten verlangt wird. Während der Schul— 
ferien ist für die Schüler selbstverständlich die Schichtendauer 
die gleiche, wie für andere Grubenarbeiter. 
Zum Zwecke der praktischen Beschäftigung wurden die 
Schüler den ihrer Schule nächstgelegenen Gruben überwiesen. 
Die Beschäftigung selbst war eine vollkommen systematische 
nach Maßgabe des von der Bergwerksdirektion erlassenen 
Regulativs vom 5. Mai 1873*). Unter spezieller Aufsicht 
der betreffenden Grubenbeamten und unter Anleitung tüch— 
tiger Vormänner wurden die sämmtlichen bergmännischen 
Arbeiten in einer gewissen Reihenfolge von jedem einzelnen 
Schüler durchgemacht. Ueber diese praktische Beschäftigung 
hatte der Schüler ein detaillirtes Tagebuch zu führen, das 
allmonatlich, mit Attesten und Bemerkungen Seitens der 
Grube versehen, bei der Schule eingereicht wurde. 
Die Schüler der Haupt bergschule wurden nur wäh— 
rend der Schulferien praktisch beschäftigt. Diese Ferienbe— 
schäftigung, welche seither Seitens der Schüler mehr auf 
Erlangung eines hohen Lohnes, als auf ihre weitere Aus— 
bildung gerichtet war, erfuhr eine zweckmäßige Regelung da— 
hin, daß jeder Schüler einer bestimmten Grube zugewiesen 
und hier den Gruben-Oberbeamten bei Befahrung der Grube 
*) Ofr. Anlage J. des Berichts üUber den Cursus 1878 -74.
	        
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