Full text : Abkommen zwischen dem Arbeitgeberverband der Saarindustrie einerseits, dem Deutschen Metallarbeiterverband, dem Christlichen Metallarbeiter-Verband und dem Gewerkverein der Metallarbeiter H.-D. andererseits über die Arbeits- und Lohnverhältnisse der Arbeiter in der Hütten- und Metallindustrie des Saarlandes, sowie bei den Westdeutschen Kalk- und Cementwerken und aller Arbeiter der Glasindustrie des Saarlandes, soweit letztere nicht unter das Sonderabkommen für Glashüttenarbeiter

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Für die übrigen Arbeiter verstehen sich die Löhne sfür
Arbeiter von 21 Jahren und mehr mit nachfolgender
Staffelung derart, daß
der 2-jährige Mk. 0,830 pro Stunde weniger
—19 E 0,55
. 18., 0,80
17 53 1,00
15u. 16 1,10 *
14 1,220 ,

—

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verdient.

Bei Produktionsarbeitern gilt der Stundenlohn gleichzeitig
 als Akkordrichtlohn.
            
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