Full text : Abkommen zwischen dem Arbeitgeberverband der Saarindustrie einerseits, dem Deutschen Metallarbeiterverband, dem Christlichen Metallarbeiter-Verband und dem Gewerkverein der Metallarbeiter H.-D. andererseits über die Arbeits- und Lohnverhältnisse der Arbeiter in der Hütten- und Metallindustrie des Saarlandes, sowie bei den Westdeutschen Kalk- und Cementwerken und aller Arbeiter der Glasindustrie des Saarlandes, soweit letztere nicht unter das Sonderabkommen für Glashüttenarbeiter

29

Für die ohen angeführten hüttenwerke gilt grundsätzlich
nur esne Ortsklasse; für die östlichen Hüttenwerke, die sich
in wirtschaftlich schlechterer Lage befinden, gelten überall
um 10 Pfgs. niedrigere Stundenloͤhne.
Die Cöhne der Facharbeiter, der angelernten Arbeiter
und der Hilfsarbeiter verstehen sich für Arheiter von 25
Jahren und mehr. die jüngeren Arbeiter staffeln sie
vch nach folgenden Tabellen.

Facharbeiter

17
ahre
19 -
20 Jahre

4,20 Me. 21- 22 Jahre 1,95 Me.
408 23 -221 2710
4,70 . 25 und mehr 2,30

angelernte Arbeiter:

17 Jahre — mMt. 21-22 Jahre ,55 Me
18 2o 25-224., 676
19-20. 408 25 u. mehr, 495

hilfsarbeiter (ungelernte Arbeiter)

14 Jahre 0,50 Mk.
15 0,60
16 0,70
8X 17 oj so
18 — ,— —

—

9 - 20 Jahre 1,20 Me.
21-222, 130
23 -25, 1650
25 u. mehr, 1,70,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.