Abkommen
zwischen
dem Arbeitgeberverband der Saarindustrie einerseits,
dem Teutschen Motallarbeiterverband, dem Ehristlichen
Metallarbeiter-Verband und dem Gewerkverein der
Metallarbeiter 5*.D. andererẽeits
über die
IIILVV
in der Hütten⸗ und Metallindustrie des Saarlandes,
sowie bei den Westdeutschen Kalk⸗ und Cementwerken
und aller Arbeiter der Glasindustrie des Saarlandes,
soweit letztere nicht unter das Sonderabkommen für
Glashüttenarbeiter fsallen.