und Remeringen, auf dem rechten Saarufer, in der späteren Herrschaft
Bitsch, das Dorf Oldingen 1) und Güter zu Saareinsmingen, auf dem rechten
Bliesufer Gersheim und unweit davon auf dem linken Kirchheim2). In der
nordöstlichsten Ecke des Bliesgaues zwischen Schwarzbach, Wieslauter und
Rodalb hatte es frühzeitig schon reichen Besitz, den es sich allerdings nicht
auf die Dauer zu halten verstand, vielmehr trat es in der Zeit 1137 bis
1197 seine Güter in Kaltenbach, Leimen und Münchweiler a/Rodalb an das
Kloster Wadgassen ab und das Schloß Gräfenstein, welches der wirtschaftliche
Mittelpunkt dieser Besitzung war, kam zu einer nicht mehr zu bestimmenden
Zeit als Lehen an die Grafen von Leiningen. J. G. Lehmann 3)
irrt aber, wenn er vermutet, daß der Besitz des Klosters Herbitzheim in
jener Gegend auf die Freigibigkeit dieser Adelsfamilie zurückzuführen sei,
Da er schon 1137 bezeugt ist, könnte er nur. von der alten, ersten Familie
dieses Namens, die 1214 ausstarb, herrühren. Nun ist aber nichts davon
bekannt, daß sie auch im Bliesgau begütert gewesen wäre. Eher ist anzunehmen,
daß er von den Grafen von Saarwerden stammt, welche in jener
Gegend ausgedehnten Waldbesitz, wie das Gut Loyben — den heutigen
Lauberhof — hatten, und daß die zweite Familie der Grafen von Leiningen
den Platz, auf dem das Schloß Gräfenstein erbaut wurde, der Freigibigkeit
des Klosters Herbitzheim verdankte, mit dem sie infolge ihrer Abstammung
von den Grafen von Saarbrücken in Beziehungen stand. Möglicherweise
war diese Burg ursprünglich ein Lehen in der Hand der Grafen von Dagsburg,
der alten Klostervögte, von denen es die Grafen von Leiningen nach
1225 im Erbgang erworben haben könnten.
Ferner stand dem Kloster das Recht des Pfarrsatzes bezüglich der im
Bliesgau gelegenen Pfarreien Achen, Gersheim, Kirchheim, Remeringen,
Rodalben, Rohrbach i. Lothr. und Wolmünster zu. Jenen zu Achen schenkten
ihm 1271 Graf Hugo von Lützelstein und seine Gemahlin Laurette von
Saarbrücken, den zu Wolmünster 1275 der Bischof von Metz. Von den
andern genannten Pfarreien sind vielleicht die zu Gersheim, Kirchheim und
Rodalben vom Kloster selbst gegründet worden und daher von Anfang an
in seinem Eigentum gestanden.
Nach dem „Reichsland Elsaß-Lothringen” und einer Angabe Levys soll
das Kloster Herbitzheim auch das Patronatsrecht über die Pfarrei Rahlingen
besessen haben. Einen Nachweis dafür vermochte ich aber nirgends zu finden;
daß in Rahlingen überhaupt eine Pfarrei gewesen sei, wird zudem erst 1607
bezeugt.
Außerhalb des Bliesgaues hatte Herbitzheim noch den Pfarrsatz zu
Herbitzheim selbst, zu Merten und zu Oermingen.
ABesitzungen hatte das Kloster auch in entlegeneren Gegenden, so z. B.
in Queichheim, wo es 1251 seine Eigenleute dem Ritter Heinrich von Scharffeneck
gegen einen jährlichen Zins von 100 Pfund Wachs überließ4).
Ob das Kloster jemals das Recht der Immunität für seine,Besitzungen
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