Die Entwicklung des Stiftes erfuhr im 10. Jahrhundert eine Unterbrechung
und zwar dadurch, daß es entweder vom König oder vom Metzer Bischof
an hohe Adelige als Lehen vergeben und dadurch vernachlässigt wurde.
Erst Kaiser Heinrich II. setzte es wieder in seine Rechte ein, wobei aber
eine Änderung in der Verfassung eintrat. Bis dahin wurde es als eine der
„hl. ungeteilten Dreifaltigkeit und allen Heiligen” geweihte Zelle (871) oder
als „Zelle des hl. Terentius” (893) bezeichnet, in welcher Kanoniker wohnten
in Heinrnıchs II. Güterbestätigungs-Urkunde vom 22. November 1005 dagegen
erscheint es auf einmal als „das neue Münster (novum monasterium) zu Ehren
der hl. Dreifaltigkeit und des hl. Terentius." Paßt schon die Bezeichnung
monasterium nicht gut für eine mit Kanonikern besetzte Kirche, so muß
das Beiwort novum noch mehr befremden, denn mit ihm kann eine wenigstens
130 Jahre alte Stiftung doch nicht belegt werden, Es ist daher anzunehmen,
daß, wie in der Lebensbeschreibung des hl. Adalbert angedeutet, damals
das Stift in ein Kloster, und zwar in ein solches des Benediktinerordens
umgewandelt wurde. Allerdings scheint dies nicht so schnell gegangen zu
sein, denn in einer Schenkungsurkunde von 1011 werden die Klosterinsassen
weder als Kanoniker noch als Mönche bezeichnet, sondern ganz allgemein
Geistliche (clerici supradicti loci Deo militantes) genannt. Vielleicht bestand
eine Zeitlang neben dem Mönchs- noch ein Nonnenkloster, das allein
erhalten blieb, während jenes einging, denn in einer Bulle des Papstes
Urban II. von 10942) ist nur mehr von einem Nonnenkloster dortselbst
die Rede, das anfänglich noch St.Terentiuskloster, von 1190 ab aber
schlechthin Neumünster genannt wurde.
Als ein Überrest des früheren Zustandes ist es vielleicht anzusehen,
daß das Nonnenkloster immer drei männliche Geistliche besaß, von denen
der eine Klosterpropst war und der zweite als Pfarrer der Kirche von Neumünster
amtierte, während der dritte vielleicht jene zu Schiffweiler versah.
Diesen drei Geistlichen standen auch bezüglich der Verwaltung des Klostervermögens
gewisse Rechte zu. So betont die Äbtissin bei einem Gütertausch
1160 ausdrücklich, daß ihre Geistlichen und ihre Schwestern ihre
Zustimmung dazu gegeben hätten (cum consensu clericorum suorum atque
sororum).
Mit dem Verschwinden der Kanoniker und der Einrichtung eines
Nonnenklosters verlor diese geistliche Anstalt ihren Gründungszweck,
praktische christliche Kulturarbeit zu leisten und sank auf die Stufe jener,
nur zur Führung eines beschaulichen Lebens bestimmten Durchschnittsklöster
herab, die im 12. Jahrhundert wie Pilze aus der Erde schossen und zur
Versorgung der Töchter des Adels dienten, denn adelige Abstammung war
die Voraussetzung zur Aufnahme einer Novizin in Neumünster. Wie groß
die Anzahl der dortigen Nonnen war, wissen wir zwar nicht, wohl aber,
daß sie geschlossen und nach oben durch die Anzahl der vorhandenen
Pfründen begrenzt war, Denn als Bischof Gerhard von Metz 1299 die Auf-N