Die Luxemburger Bergwerks- und Saarbrücker
Eisenhüttenaktiengesellschaft
bis zum Eintritt der Lothringer Eisenindustrie in den deutschen Zollverein
1862 — 1871.
I“ Moniteur Belge, Nr. 239 des 32. Jahrgangs, Mittwoch, den 27. August 1862, erschien die
Genehmigung Leopolds, Königs der Belgier, vom 22. August 1862 zur Errichtung der Societe
anonyme des mines du Luxembourg et des forges de Sarrebruck in Gemässheit zu Artikel 29 des
jelgischen Handelsgesetzbuches, nachdem am 19. Juli 1862 der Notar Morren zu Brüssel einen
öffentlichen Akt über die Gründung der Luxemburger Bergwerks- und Saarbrücker Eisenhütten-
aktiengesellschaft aufgenommen hatte. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten Ch. Rogieı
wurde mit der Ausführung des beurkundeten Beschlusses beauftragt. Durch die mitveröffentlichten
Satzungen wurde die Dauer der Gesellschaft auf 90 Jahre festgesetzt, eine Verlängerung der Dauer
war jedoch vorgesehen. Der Hauptzweck der Gesellschaft war die Förderung und der Verkauf von
Eisenerzen sowie der dabei etwa gleichzeitig auftretenden anderen Mineralien, die Darstellung von
Roheisen und die weitere Verarbeitung desselben in alle für den Verkauf zweckdienlichen Formen.
Die Förderung und der Verkauf von Steinkohlen, insofern als die Erwerbung von Steinkohlengruben
hauptsächlich bezweckte, den Kohlenbedarf der Hütten der Gesellschaft zu decken, war jedoch
ebenfalls offen gelassen. Dagegen waren ihr alle anderen Geschäfte untersagt. Die Auflösung der
Gesellschaft musste eintreten, wenn durch eine nach den Satzungen aufgestellte und genehmigte
Bilanz der Verlust des halben Gesellschaftsvermögens nachgewiesen wurde. Das Grundkapital der
Gesellschaft wurde auf sechs Millionen Francs festgesetzt und durch 6000 Aktien, jede im Betrage
von 1000 Francs, dargestellt. Eine Erhöhung desselben war satzungsgemäss nur bis zu acht
Millionen Francs möglich. Keine Aktie durfte unter dem Nennwerte ausgegeben werden. Die
etwa neu auszugebenden Aktien mussten vorzugsweise den Aktionären im Verhältnis zu der Zahl
der Aktien, welche sie zur Ausgabezeit besassen, angeboten werden, sofern die Generalversammlung
nicht anders beschloss. Von diesen Bestimmungen ist jedoch nie Gebrauch gemacht worden, da
aine ausserordentlich weise, sparsame Finanzpolitik, welche sämtliche Bedürfnisse des Betriebes. aus
Betriebsüberschüssen deckte, es der Gesellschaft während der ganzen Dauer ihres Bestehens ermöglichte,
mit ihrem Grundkapital auszukommen. Bis zu einem Viertel des Aktienkapitals war sogar die
Ausgabe von Obligationen zulässig, aber auch diese Bestimmung ist nur Papier geblieben.
4400 Aktien gehörten den Mitgliedern der Firma „Saarbrücker Eisenhüttengesellschaft“, die auf
zemeinschaftlichen Gewinn als Kommanditgesellschaft errichtet worden war. Sie bildeten den
Gegenwert für die in die neue Aktiengesellschaft eingebrachten Besitztitel. Zur Sicherstellung
dieser wurde ein Drittel der zur Zahlung für dieselben bestimmten Aktien anderthalb Jahr unter
Siegel am Sitze der Gesellschaft hinterlegt und auf den hinterlegten Aktien sowohl wie in dem
Versiegelungsprotokoll der Grund der Hinterlegung vermerkt. Die Gesellschaft hatte im ganzen
80 Aktionäre. Der grösste Aktionär war Nikolaus Berger mit 307, dann folgte Xavier Dumont mit 220,