Full text: Das Stift St. Arnual

Reichsgericht sein Urteil dahin abgab, daß das Stift St. Arnual ein 
Eigentumsrecht an den auf die Kirche St. Johann im Nassauischen 
Flurbuch eingetragenen Grundgüter gar nicht besitze, daß vielmehr 
dieses. Eigentumsrecht nur der evangelischen Kirchengemeinde 
St. Johann zuerkannt werden könne, weil diese Gemeinde die 
gesetzmäßige Erbin und die Rechtsnachfolgerin der (seiner Zeit 
allerdings vom Stift St. Arnual begründeten) Kirche St. Johann und 
ihrer Bruderschaftsgüter sei. 
Auf die sehr verschieden lautenden Urteile der verschiedenen 
gerichtlichen Instanzen in dem Prozeß der Kirchengemeinde 
St. Johann gegen das Stift St. Arnual: Saarbrücken, Köln, Leipzig, 
brauche ich nur eben hinzuweisen, um Ihnen allen wieder in Er- 
innerung zu rufen, daß wir es bei der Stiftsfrage mit einer An- 
gelegenheit zu tun haben, in welcher unsere Rechtsgelehrten und 
die zuständigen Gerichte durchaus nicht zu übereinstimmenden 
Ansichten gekommen sind. 
Ich kann, je mehr ich von den verwickelten Rechtsverhältnissen 
des Stiftes kennen gelernt habe, immer besser verstehen, wie schwer 
es dem sorgsamen Stiftsvater, Herrn Superintendenten Zillessen, 
geworden ist und noch immer werden will, sich damit abzufinden, 
daß die. nach seiner Rechtsauffassung „up ewig ungedeelt‘ zu- 
sammengehörigen beiden Fonds endgültig auseinander gerissen 
und daß dadurch der Stiftsfonds, d. h. der von 1784—1907 so- 
genannte Stiftsfonds, welcher aus dem ursprünglichen alten Stifts- 
fonds und dem Generalkirchenschaffneifonds in ungetrennter Gemein- 
schaft bestand, jetzt wieder auf das Vermögen des eigentlichen 
früheren Stiftsfonds beschränkt worden ist. 
Mit der Entscheidung des Reichsgerichts trat ja in der Tat 
ganz von selbst für die Stiftsverwaltung und alle Beteiligten die 
Frage auf die Tagesordnung: Wer ist an dem jetzt verbleibenden 
eigentlichen Stiftsfonds St. Arnual bezugsberechtigt? und dann ferner 
auch die andere Frage: Wer ist nun eigentlich der Eigentumsträger 
dieses Fonds? Die Schriften von Muth und du Mesnil haben, soviel 
ich sehe, die Beantwortung dieser Fragen zu ihrem Hauptinhalt 
und wir müssen beim Studium fast auf jeder Seite, vom Anfang 
bis zum Schluß hin, die zuletzt so ganz und gar verschieden 
lautende Antwort der beiden Stiftsforscher durch ihre Ausführungen 
einleiten und vorbereiten sehen
	        
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