Full text: Das Stift St. Arnual

bei den Synoden und Behörden vorstellig gewordenen Grafschafts- 
gemeinden sein zweites Buch, welches unmittelbar vor der Provinzial- 
synode erschien. 
Der Provinzialsynode selbst legte ihr Präses einen Bericht über 
den Stand der Stiftsfrage vor. Superintendent Zillessen gab in der 
Kommission ausführliche Darlegungen, Die Kommission verzichtete 
wegen der Schwierigkeit der rechtlichen Verhältnisse auf die Stellung 
von Anträgen. Das Plenum der Provinzialsynode schloß sich dem 
Gutachten der Kommission an und ermahnte die beiden Parteien 
zu einer gütlichen Einigung. 
Wir stehen heute vor der. Frage: Was sollen wir als Ver- 
treter der Grafschaftsgemeinden nun tun? 
Die Kommission schlägt ihnen vor, an den Stifts- 
„erwaltungsrat und zugleich an das Konsistorium eine 
Zingabe zu richten, welche auf Grund der nunmehr — 
soweit dies überhaupt möglich sein wird — völlig zu über- 
sehenden Lage der Stiftsverhältnisse, die Anerkennung 
der Rechtsansprüche aller evangelisch-Ilutherischen Ge- 
meinden der ehemaligen Gratschaft Saarbrücken erbittet 
und die baldige Neuordnung der Stittsverwaältung nach 
Art der im Jahre 1838 aufgelösten presbyterial-synodalen 
Selbstverwaltung unter der Aufsicht der staatskirchlichen 
Behörden wünscht. 
Die heutige Versammlung wird nun über diesen Vorschlag zu 
beraten und zu entscheiden haben. 
Nach eingehender Besprechung wurde ein dem obengenannten 
Vorschlag entsprechender Beschluß unter einmütiger Zustimmung 
aller anwesenden Vertreter gefaßt.
	        
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