bei den Synoden und Behörden vorstellig gewordenen Grafschafts-
gemeinden sein zweites Buch, welches unmittelbar vor der Provinzial-
synode erschien.
Der Provinzialsynode selbst legte ihr Präses einen Bericht über
den Stand der Stiftsfrage vor. Superintendent Zillessen gab in der
Kommission ausführliche Darlegungen, Die Kommission verzichtete
wegen der Schwierigkeit der rechtlichen Verhältnisse auf die Stellung
von Anträgen. Das Plenum der Provinzialsynode schloß sich dem
Gutachten der Kommission an und ermahnte die beiden Parteien
zu einer gütlichen Einigung.
Wir stehen heute vor der. Frage: Was sollen wir als Ver-
treter der Grafschaftsgemeinden nun tun?
Die Kommission schlägt ihnen vor, an den Stifts-
„erwaltungsrat und zugleich an das Konsistorium eine
Zingabe zu richten, welche auf Grund der nunmehr —
soweit dies überhaupt möglich sein wird — völlig zu über-
sehenden Lage der Stiftsverhältnisse, die Anerkennung
der Rechtsansprüche aller evangelisch-Ilutherischen Ge-
meinden der ehemaligen Gratschaft Saarbrücken erbittet
und die baldige Neuordnung der Stittsverwaältung nach
Art der im Jahre 1838 aufgelösten presbyterial-synodalen
Selbstverwaltung unter der Aufsicht der staatskirchlichen
Behörden wünscht.
Die heutige Versammlung wird nun über diesen Vorschlag zu
beraten und zu entscheiden haben.
Nach eingehender Besprechung wurde ein dem obengenannten
Vorschlag entsprechender Beschluß unter einmütiger Zustimmung
aller anwesenden Vertreter gefaßt.