Ortskonsistorien an den Konsistorialkirchen (z. B. Saarbrücken und
St. Johann) waren die gesetzlichen Vertreter nicht nur ihrer Orts-
kirchen selbst, sondern auch der Lokalkirchengemeinden. Es ist
nach Muth (vergleiche Seite 64 II), ganz unzweifelhaft, daß die in
der neuen Pfarrumschreibung aufrechterhaltenen protestantischen
Kirchen der Vergangenheit nach dem französischen Staatskirchen-
recht die Eigentumsträger (als juristische Personen) für die Kirchen-
güter geworden sind und als solche auch anerkannt wurden.
Die neue Umschreibung der Pfarreien der Konsistorialkirchen
ist im Sommer 1805 erfolgt.
Zu der Kircheninspektion Saarbrücken kamen. die, früher
zur Grafschaft Saarbrücken gehörenden Pfarreien:
i. Saarbrücken, 2. St. Arnual, 3. Malstatt, 4. Bischmisheim,
5. Kölln — zur Ortskonsistorialkirche Saarbrücken gehörig —.
Sodann 1. St. Johann, 2. Dudweiler, 3. Heusweiler, 4. Völk-
lingen — zur Ortskonsistorialkirche St. Johann gehörig —
in Summa also 9 Pfarreien.
Im Jahre 1805 fand eine Konferenz statt, in welcher über die
erforderlich scheinende Liquidation des Stiftes St. Arnual verhandelt
werden mußte.
Für die Stiftungen Arnual, Meisenheim, Birkenfeld und Kusel
sollten nach Art der Hospizien und Wohltätigkeitsanstalten neue
Verwaltungen eingesetzt werden, in welchen die Bürgermeister
Mitglieder und Vorsitzende der Stiftungsverwaltungskommission
werden sollten.
Inzwischen wurden aber die Konsistorien (Presbyterien) ein-
gerichtet und als die gesetzmäßigen Vertreter auch für die Stiftungen
anerkannt. Der französische Kultusminister verfügte auf eine An-
frage: „Nach dem westfälischen Friedensvertrag müssen alle kirch-
lichen, sowohl mittelbaren wie unmittelbaren Güter, welche die
Protestanten im Normaljahr 1624 besessen haben, ihnen für jetzt
und immer verbleiben. Kraft dieses Vertrages haben die prote-
stantischen Kirchen die in ihrem Genuß befindlichen Güter als
ihr Eigentum behalten und die Konsistorien (Presbyterien)
führen nunmehr die Verwaltung.‘
Vom 1. Mai 1806 ab wurden bereits die Wohltätigkeitsausschüsse
St. Arnual, Meisenheim und Kusel wieder aufgehoben und die Ver-
waltung den betreffenden Ortskonsistorien übergeben.