Full text: Das Stift St. Arnual

Ortskonsistorien an den Konsistorialkirchen (z. B. Saarbrücken und 
St. Johann) waren die gesetzlichen Vertreter nicht nur ihrer Orts- 
kirchen selbst, sondern auch der Lokalkirchengemeinden. Es ist 
nach Muth (vergleiche Seite 64 II), ganz unzweifelhaft, daß die in 
der neuen Pfarrumschreibung aufrechterhaltenen protestantischen 
Kirchen der Vergangenheit nach dem französischen Staatskirchen- 
recht die Eigentumsträger (als juristische Personen) für die Kirchen- 
güter geworden sind und als solche auch anerkannt wurden. 
Die neue Umschreibung der Pfarreien der Konsistorialkirchen 
ist im Sommer 1805 erfolgt. 
Zu der Kircheninspektion Saarbrücken kamen. die, früher 
zur Grafschaft Saarbrücken gehörenden Pfarreien: 
i. Saarbrücken, 2. St. Arnual, 3. Malstatt, 4. Bischmisheim, 
5. Kölln — zur Ortskonsistorialkirche Saarbrücken gehörig —. 
Sodann 1. St. Johann, 2. Dudweiler, 3. Heusweiler, 4. Völk- 
lingen — zur Ortskonsistorialkirche St. Johann gehörig — 
in Summa also 9 Pfarreien. 
Im Jahre 1805 fand eine Konferenz statt, in welcher über die 
erforderlich scheinende Liquidation des Stiftes St. Arnual verhandelt 
werden mußte. 
Für die Stiftungen Arnual, Meisenheim, Birkenfeld und Kusel 
sollten nach Art der Hospizien und Wohltätigkeitsanstalten neue 
Verwaltungen eingesetzt werden, in welchen die Bürgermeister 
Mitglieder und Vorsitzende der Stiftungsverwaltungskommission 
werden sollten. 
Inzwischen wurden aber die Konsistorien (Presbyterien) ein- 
gerichtet und als die gesetzmäßigen Vertreter auch für die Stiftungen 
anerkannt. Der französische Kultusminister verfügte auf eine An- 
frage: „Nach dem westfälischen Friedensvertrag müssen alle kirch- 
lichen, sowohl mittelbaren wie unmittelbaren Güter, welche die 
Protestanten im Normaljahr 1624 besessen haben, ihnen für jetzt 
und immer verbleiben. Kraft dieses Vertrages haben die prote- 
stantischen Kirchen die in ihrem Genuß befindlichen Güter als 
ihr Eigentum behalten und die Konsistorien (Presbyterien) 
führen nunmehr die Verwaltung.‘ 
Vom 1. Mai 1806 ab wurden bereits die Wohltätigkeitsausschüsse 
St. Arnual, Meisenheim und Kusel wieder aufgehoben und die Ver- 
waltung den betreffenden Ortskonsistorien übergeben.
	        
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