C. von 1728 bis 1793.
In der Erbteilung des Nassauischen Hauses vom Jahre 1735
werden auch über die Verwendungszwecke der Stifts- und Kirchen-
gefälle in den Nassauischen Landen Bestimmungen getroffen. Nassau-
Usingen hat sich ausbehalten, daß bei vorhandenem Überschuß den
jenseits des Rheines gelegenen Nassauischen Landesteilen jährlich
ein Beischuß gegeben werden sollte. Diese Bestimmung wurde
später durch den neuen Erbvertrag (1783) wieder aufgehoben. Muth
scheint mir mit Recht darauf hingewiesen zu haben, daß die Usinger
und Wiesbadener Regierung gewiß stets ein wachsames Auge darauf
gerichtet habe, daß die Stiftsgefälle nicht zu Ausgaben verwendet
wurden, die nicht dem eigentlichen Zweck der Stiftung entsprachen.
Besonders lehrreich ist der Bericht des SaarbrückerKonsistoriums
vom 11. August 1735 auf die Anweisung des Oberkonsistoriums
von Usingen: „Aus den Mitteln des Stifts St. Arnual sind jährlich
25 Thaler an den Stadtpfarrer Hess zu Usingen und 50 Thaler
zu einer Reparatur der Kirche zu Bierstadt zu zahlen.‘ (Vergleiche
Seite 33—39 bei Muth Il.) In diesem Bericht werden die Pfarreien
der Grafschaft Saarbrücken aufgezählt wie folgt:
]l. Vor dem 30jährigen Kriege waren 10 Pfarreien: 1 St. Arnual,
2. Güdingen, 3. Bübingen, 4. Fechingen, 5. Bischmisheim, 6. Dud-
weiler, 7. Mohistadt, 8. Völklingen, 9. Cölln, 10. Heyssweiler. Es
heißt dann weiter: Es waren noch mehr Pfarreien, die oben nicht
genannt sind; weil die Leute. dort all der katholischen Religion
zugetan sind, sind diese Pfarreien nicht mehr bedient worden:
Schwalbach, Reißweiler, Eyweiler, Uberhörn, Zedingen, Ensheim.
U. Die Pfarreien werden jetzt folgender Massen bedient:
| Arnual,
Güdingen, !2 Stund über der Saar.
! Bübingen, 1
| Bischmisheim,
Fechingen !7 Stund von:da,
| Scheid 3 u
{ Duttweiler, hierzu gehört Nauweiler,
‚Sulzbach, Friedrichsthal,
+ Molstadt, 541 Stunde davon, hierzu
gehört Burbach.