Full text: Das Stift St. Arnual

sächlich erfolgten Übernahme der Pfarrgehälter auf den Stittstonds, 
sondern zugleich auf Grund seiner Auffassung von der Neuordnung 
der Grafschaftsgemeinden im Jahre 1576 behauptet (vergl. oben 
Seite 8ff)) Muth erklärt gegenüber der Behauptung von du 
Mesnil, daß die Übernahme aller Pfarrgehälter auf den eigentlichen 
Stiftsfonds nur ein bloßes Buchen oder ein Scheinmanöver gewesen 
sei, das wesentlich aus politischen Gründen und um Überschüsse 
zu vermeiden, zeitweilig erfolgt sei. daß nach der politischen Lage 
zu Beginn des 18. Jahrhunderts in jener Zeit die Angst vor Frankreich 
gar nicht groß gewesen sein könne und sucht dann den Nachweis 
zu erbringen, daß vielmehr innere Zweckmäßigkeitsgründe, und, 
wie er auf Grund seiner früheren Darlegungen hinzufügt, zugleich 
auch die eigentliche Zweckbestimmung der Fonds das Stift 
wesentlich für die Aufbringung der persönlichen, die Generalkirchen- 
schaffnei dagegen wesentlich für die sachlichen Kosten des Gottes- 
dienstes dienstbar gemacht haben. 
Übrigens bin ich der Meinung, daß Muth damit jedenfalls Recht 
behalten wird, daß er sagt: eigentlich ist dieser ganze Streit für 
die Entscheidung der Rechtsansprüche der Gemeinden an das Stift 
müßig, denn es kommt heute tatsächlich nur darauf an, daß in 
Wirklichkeit seit dem Jahre 1701 alle Grafschaftspfarreien mit den 
vom Stift gegründeten (oder ins Stift einverleibten) Pfarreien, 
die erst 1576 selbständige Pfarreien wurden, bis zum Jahre 1907 
stets völlig gleichgestellt worden sind. Diese unbestreitbare 
Rechtstatsache allein ist entscheidend. 
Mögen denn auch die Ausführungen von Muth in Bezug auf 
die Rechtsfolgen der Einführung der Reformation und die Bedeutung 
der Bestimmungen des Westfälischen Friedens für die Gleichberech- 
tigung aller Grafschaftsgemeinden an den Stiftsfonds mit den tat- 
sächlich erfolgten Zahlungen aus der Stiftskasse nicht gleich vom 
Jahre 1576, bezw. von 1648 ab im einzelnen belegt werden können, 
so läßt sich doch nicht verkennen, daß die zu Beginn des 18. Jahr- 
hunderts erfolgte Belastung des Stiftsfonds mit den Ausgaben für 
alle Grafschaftsgemeinden den im Stiftungsbrief des Gymnasiums 
vom Jahre 1620 deutlich ausgesprochenen Absichten des Landes- 
herrn durchaus entspricht, daß er nämlich den Stiftsfonds der 
Ausbreitung und Pflege des evangelischen Glaubens in seiner 
Grafschaft widmen wollte.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.