Jetzt erst wird die Mutterpfarrei St. Arnual genannt, dann
Fechingen vereint mit Güdingen und Bübingen, schließlich Heßlingen
und Alstingen. Es folgt noch eine Bestimmung wegen der gegen-
seitigen Aushilfe der Kirchenfabriken zum Bau der Pfarrhäuser, des
Verkaufs der Kirchenornate und der Verpflichtung der Ortsgemeinden
zur Hilfeleistung beim Kirchenbau — eine Bestimmung, die offenbar
späterhin zur Bildung der Generalkirchenschaffnei geführt hat. Es
schließt sich dann noch der Einzelnachweis des kirchlichen Ver-
mögens aller alten, vor 1576 bereits bestehenden Pfarreien der
Grafschaft Saarbrücken an. Die bisherigen Filialkirchen des Stiftes
St. Arnual sind von nun an selbständige Pfarreien.
Die Bewilligung der Pfarrgehälter für die jetzt erst selbständig
werdenden Kirchen, die früher Filialen des Stiftes waren, erklärt
du Mesnil daraus, daß eben nur diese Kirchen Ansprüche an das
Stiftsvermögen gehabt hätten, die übrigen alten Kirchen der Graf-
schaft aber nicht. Muth sagt demgegenüber: „Nicht wegen einer
Beschränkung der Zweckbestimmung des Stiftsvermögens auf den
[rüheren Parochialbezirk des Stiftes, sondern vielmehr kraft der
kirchenregimentlichen Ausstattung der neuen Pfarrstellen und in
Folge der neuen Zweckbestimmung des Stiftsvermögens für die
Kirchen und Schulen der ganzen Grafschaft Saarbrücken wurden
die Besoldungen für diese neuen Pfarrstellen durch Landesherrliche
Bestimmung auf die Stiftskasse angewiesen. Die- übrigen alten
Pfarreien der Grafschaft hatten ja alle bereits ihre Ausstattung und
ihre Pfarrgehälter. Es waren deshalb in dieser Beziehung keine
neuen Bestimmungen erforderlich. Die Besoldungen wurden als
angemessen anerkannt und es standen sowohl die zur Zahlung
Verpflichteten als auch die Höhe der Leistungen fest.‘
Der Ausdruck „Stiftspfarreien‘‘ oder „Stiftsgemeinden‘“‘ scheint
mir nach den geschichtlichen Ausführungen der beiden Stiftsforscher
zum mindesten leicht mißverständlich zu sein. Vor der Reformation
gab es ja nur eine Stiftskirche zu St. Arnual und einen Stiftskirchen-
bezirk, in welchem noch zehn abhängige Filialkirchen waren, während
man von Gemeinden oder Pfarreien in dem Sinne, in welchem wir heute
davon zu reden gewohnt sind, erst nach Einführung der Reformation
reden kann, seit der Neuordnung aller Grafschaftspfarreien und
‚gemeinden, Erhebung der Stiftsfilialkirchen zu selbständigen Kirchen
und Errichtung eigener Pfarreien oder Verbindung mit anderen alten