Full text: Das Stift St. Arnual

Nach du Mesnil wurde das Vermögen des Stiftes schon im Jahre 1569 
für die seelsorglichen Zwecke der Stiftskapellenbezirke bestimmt. 
Muth führt demgegenüber aus: nach dem in jener Zeit ohne Frage 
maßgebenden kanonischen Rechte können niemals die Gemeinden, 
d. h. die Gesamtheit der Pfarrgenossen, Träger des kirchlichen 
Vermögens werden, das Vermögen einer Kirche ist vielmehr stets 
an die heilige Stätte gebunden und muß von den Geistlichen zum 
Zwecke des Gottesdienstes „zur Ehre Gottes“ verwandt werden, 
gleichviel, ob wirklich eine Schar von Gläubigen in der Nähe um 
die Kirche her wohnt, oder ob die Kirche etwa in der Einsamkeit 
des Waldes für sich gelegen ist. 
Für du Mesnil ist die Ansicht des Pfarrers Engel, welcher eine 
ausführliche Geschichte des Stiftes geschrieben hat, von den alten 
am Stift berechtigten sogenannten „Stiftspfarreien‘“ maßgebend 
geworden, d. h. von den in dem früheren Stiftsparochialbezirk erst 
nach Einführung der Reformation errichteten Pfarreien. Muth erklärt 
demgegenüber: „Der geprägte, knappe Ausdruck „Stiftspfarrei‘“ ist 
ebenso falsch wie knapp“. Nach Muth handelt es sich im Jahre 1576 
jedenfalls um eine kirchliche Landesorganisation der ganzen Graf- 
schaft Saarbrücken. Die auch, von du Mesnil besonders erwähnte 
Errichtung einer für den ganzen Grafschaftsbezirk bestimmten Super- 
intendentur in Saarbrücken und ihre Dotierung aus dem Stiftsfonds, 
wird dafür, wie mir scheint mit Recht, von Muth ins Feld geführt. 
Superintendent für die ganze Grafschaft wurde der Magister Gebhard 
Beilstein. Auch kann Muth für seine Auffassung darauf hinweisen, 
daß in dem Register der Pfarreien die „sogenannten Stiftspfarreien‘‘ 
weder an der Spitze noch auch überhaupt nacheinander zur Er- 
wähnung kommen. Das amtliche Verzeichnis beginnt mit den 
Pfarreien Heusweiler, Eiweiler und Wahlschied. Es folgen Völklingen, 
Schwalbach und Kölln. Dann erst folgt Sulzbach, welches jetzt als 
Pfarrei anerkannt, aber vom Pfarrer von Dudweiler weiter mitverwaltet 
werden soll. In ähnlicher Weise soll Scheidt in Personal-Union mit 
Bischmisheim verbleiben und Gersweiler mit Malstatt. Dann wird 
Wiesweiler und Zedingen (Lothr.) und schließlich St. Johann auf- 
geführt. Es fällt auf, daß die Pfarrkirche der Residenz Saarbrücken 
und ihre Ausstattung, sowie auch das Gehalt des Superintendenten 
hier gar nicht erwähnt werden, vielleicht (wie Muth meint), weil 
darüber früher schon besondere Bestimmungen getroffen waren.
	        
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