Nach du Mesnil wurde das Vermögen des Stiftes schon im Jahre 1569
für die seelsorglichen Zwecke der Stiftskapellenbezirke bestimmt.
Muth führt demgegenüber aus: nach dem in jener Zeit ohne Frage
maßgebenden kanonischen Rechte können niemals die Gemeinden,
d. h. die Gesamtheit der Pfarrgenossen, Träger des kirchlichen
Vermögens werden, das Vermögen einer Kirche ist vielmehr stets
an die heilige Stätte gebunden und muß von den Geistlichen zum
Zwecke des Gottesdienstes „zur Ehre Gottes“ verwandt werden,
gleichviel, ob wirklich eine Schar von Gläubigen in der Nähe um
die Kirche her wohnt, oder ob die Kirche etwa in der Einsamkeit
des Waldes für sich gelegen ist.
Für du Mesnil ist die Ansicht des Pfarrers Engel, welcher eine
ausführliche Geschichte des Stiftes geschrieben hat, von den alten
am Stift berechtigten sogenannten „Stiftspfarreien‘“ maßgebend
geworden, d. h. von den in dem früheren Stiftsparochialbezirk erst
nach Einführung der Reformation errichteten Pfarreien. Muth erklärt
demgegenüber: „Der geprägte, knappe Ausdruck „Stiftspfarrei‘“ ist
ebenso falsch wie knapp“. Nach Muth handelt es sich im Jahre 1576
jedenfalls um eine kirchliche Landesorganisation der ganzen Graf-
schaft Saarbrücken. Die auch, von du Mesnil besonders erwähnte
Errichtung einer für den ganzen Grafschaftsbezirk bestimmten Super-
intendentur in Saarbrücken und ihre Dotierung aus dem Stiftsfonds,
wird dafür, wie mir scheint mit Recht, von Muth ins Feld geführt.
Superintendent für die ganze Grafschaft wurde der Magister Gebhard
Beilstein. Auch kann Muth für seine Auffassung darauf hinweisen,
daß in dem Register der Pfarreien die „sogenannten Stiftspfarreien‘‘
weder an der Spitze noch auch überhaupt nacheinander zur Er-
wähnung kommen. Das amtliche Verzeichnis beginnt mit den
Pfarreien Heusweiler, Eiweiler und Wahlschied. Es folgen Völklingen,
Schwalbach und Kölln. Dann erst folgt Sulzbach, welches jetzt als
Pfarrei anerkannt, aber vom Pfarrer von Dudweiler weiter mitverwaltet
werden soll. In ähnlicher Weise soll Scheidt in Personal-Union mit
Bischmisheim verbleiben und Gersweiler mit Malstatt. Dann wird
Wiesweiler und Zedingen (Lothr.) und schließlich St. Johann auf-
geführt. Es fällt auf, daß die Pfarrkirche der Residenz Saarbrücken
und ihre Ausstattung, sowie auch das Gehalt des Superintendenten
hier gar nicht erwähnt werden, vielleicht (wie Muth meint), weil
darüber früher schon besondere Bestimmungen getroffen waren.