Full text: Das Stift St. Arnual

verleibt worden, nachdem die Güter dieser Kirche und Pfarre zum 
Stift eingezogen worden waren. 
Die beiden Rechtsgelehrten kommen gar nicht überein in ihrer 
Auffassung über die Art, wie die einzelnen Kirchen und Gemeinden 
entstanden und wie die rechtlichen Verhältnisse und Beziehungen 
dieser Kirchen zum Stift von Anfang an gewesen sein mögen. 
Du Mesnil nimmt an, daß alle oben genannten Kirchen selbständige 
Kirchen gewesen und nach und nach vom Stift adoptiert worden 
seien, gerade wie Malstatt 1583, während Muth den Nachweis zu 
führen sucht, daß bis zur Auflösung des Stiftskapitels im Jahre 
1569 folgende 8 Kapellen-Kirchen, außer denen zu St. Johann und 
Saarbrücken, als Filialen von der Mutterkirche St. Arnual gegründet 
worden sind: 
1. Fechingen, 2. Güdingen, 3. Bübingen, 4. Gersweiler (Kirche 
auf dem Aschbacher-Hof), 5. Sulzbach, 6. Scheidt, 7. Heßlingen, 
8. Thedingen, sodaß das Stift kurz vor der Einführung der Refor- 
mation im ganzen 11 Kirchen hatte. 
Für die weitere Entwicklung der rechtlichen Verhältnisse wird 
es aber kaum von Bedeutung sein, ob die genannten Kirchen ur- 
sprünglich die Selbständigkeit besaßen und späterhin zu St. Arnual 
einverleibt worden, oder ob die Kirchen als Filialen von St. Arnual 
aus gegründet worden sind. Jedenfalis ist allen diesen Kirchen 
bei der Einführung der Reformation im Jahre 1575 (76) die Selbst- 
ständigkeit verliehen und das Pfarrgehalt als Dotation aus dem 
Stifte bewilligt worden. 
1569 hatte der letzte katholische Graf von Saarbrücken das 
Kollegiatstift St. Arnual in der Weise aufgehoben, daß er den Dechanten 
Zimmer absetzte und des Landes verwies, die übrigen Chorherren 
aber unter Belassung in ihren Wohnungen in der Stiftsfreiheit aus- 
drücklich anwies, die pfarramtlichen Verpflichtungen in den Filial- 
kirchen zu übernehmen. Der Kanonikus Langfeld blieb Pfarrer der 
Stiftskirche St. Arnual. Der Kämmerer Ludwig Beck erhielt die 
Kirchen zu Fechingen, Güdingen und Bübingen, während der Kanonikus 
Teutschmann die Kirchen in Heßlingen und Thedingen versorgen 
sollte. Erst im Jahre 1576 sind die genannten Filialkirchen rechtlich 
endgültig von der Mutterkirche St. Arnual abgetrennt und selbständige 
Kirchen geworden. Hier gilt es nun wieder einen wesentlichen Unter- 
schied der Auffassungen von du Mesnil und Muth festzustellen
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.