Full text : 1. Statut für den Knappschafts-Verein der Arbeiter auf dem gewerkschaftlichen Steinkohlen-Bergwerk Hostenbach

Der Abschnitt 9 unter A fällt aus, statt dessen wird
der nachstehende Wortlaut eingerückt:

A. wenn die Behandlung des Erkrankten in seiner Be—
hausung erfolgt:

J. für die Arbeiter J. Klasse
während der ersten drei Tage 1,— Mk.
für jeden folgenden Tag 1.550
2. für die Arbeiter II. Klasse
während der ersten drei Tagge —,60 Mk.
für jeden folgenden Tag 1,-3.

 für die jugendlichen Arbeiter
während der ersten drei Tagge —,30 Mk.
für jeden folgenden Tag — 50

4. für die Frauen
während der ersten drei Tgge — ,40 Mk.
für jeden folgenden Tag — 60

Artikel II.

Dieser Nachtrag hat bis zum 1. Dezember 1894 rück—
wirkende Kraft.

Ausgefertigt zur Anheftung an das Statut vom
13. Januar 1874 und der fünf Nachträge vom 14. Oktober 1886,
vom 13. Januar 1890, vom 12. Januar 1893, vom
20. Juli 1893 und vom 26. Januar 1894.
Bonn, den 26. April 1895.

Königliches Oberbergamt.

(L. 8.)

Heusler.
            
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