Full text : 1. Statut für den Knappschafts-Verein der Arbeiter auf dem gewerkschaftlichen Steinkohlen-Bergwerk Hostenbach

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Die Gewerkschaft zahlt zu dieser Klasse die Hälfte der von
sämmtlichen Mitgliedern aufkommenden Beiträge.

Leistungen der Penstonskasse.

8 13.

Die statutenmäßigen Leistungen der Knappschaftskasse auf
Invaliden-, Wittwen- und Waisenunterstützungen sowie an Kosten
des Schulunterrichtes der Kinder von ständigen Arbeitern gehen
unverändert auf die Pensionskasse über.

Beiträge zu derselben.

8 14.

Die Beiträge zur Pensionskafse betragen monatlich:
a) für Beamte J. Klasse mit einem monatlichen
Gehalt von 1850 Mk. und darüber ...
b) für Beamte II. Klasse mit einem Monatsgehalte
 unter 150 Mk. 5,00
c) für die Arbeiter 3,50
Den gleichen Betrag der von den Mitgliedern zusammen auf—
zubringenden Beiträge zahlt die Gewerkschaft.

S5chlußbestimmungen.

8 15.

Die den jetzigen inaktiven Mitgliedern (Invaliden und deren
Wittwen) nach 88 22 und 27 des Statuts gewährten Beneficien
bleiben unverändert bestehen.
Die Kosten der freien Kur und Arznei, sowie das Sterbegeld
für diese Mitglieder werden auf die Krankenkasse übernommen, die
übrigen Beneficien aber aus der Pensionskasse geleistet.

8 16.
Die Verwaltungskosten des Vereins werden nach Verhältniß
der Ausgaben der Pensionskasse zu denjenigen der Krankenkasse anf
beide Kassen vertheilt.
            
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