Full text : 1. Statut für den Knappschafts-Verein der Arbeiter auf dem gewerkschaftlichen Steinkohlen-Bergwerk Hostenbach

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Amte. Ebenso versehen der Knappschafts-Arzt und die Beamten
des Vereins ihre Aemter nach Maßgabe der mit ihnen abgeschlossenen
Dienst-Verträge fort.

Das vorstehende revidirte Statut wird auf Grund des 8 100
des seitherigen Statuts vom 20. Juli 1866 und des 8 170 des
Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 hierdurch bestätigt.

Bonn, den 13. Januar 1874.

Königliches Ober-Bergamt.

Brassert.
            
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