Full text : 1. Statut für den Knappschafts-Verein der Arbeiter auf dem gewerkschaftlichen Steinkohlen-Bergwerk Hostenbach

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welche unter dem Namen „Vorstand des Knappschafts-Vereins der
gewerkschaftlichen Grube Hostenbach“ ergehen, werden von dem
Vorsitzenden vollzogen. Bedarf es einer Beglaubigung seiner Un—
terschrift, so erfolgt dieselbe durch den oberbergamtlichen Commissar.
8 735.
Die Versammlungen des Vorstandes, welche in Hostenbach
stattfinden, sind ordentliche und außerordentliche.
Für erstere werden durch Vorstandsbeschluß ein für allemal
bestimmte Tage festgesetzt.
Letztere beruft der Vorsitzende, so oft er es für nöthig hält.
Er muß eine solche berufen, wenn der oberbergamtliche Com—
missar oder wenigstens zwei Vorstands-Mitglieder darauf antragen.
Der oberbergamtliche Commifsar ist zeitig von der Versammlung
zu benachrichtigen.

876.
Die Mitglieder des Vorstandes vereinbaren unter sich eine
Geschäfts-Ordnung, welche auch zur Kenntniß des oberbergamtlichen
Commissars zu bringen ist.
Es steht dem Vorstand frei, mit der Führung der laufenden
Geschäfte, besonderer Geschäftszweige und einzelner Angelegenheiten
den Vorsitzenden oder andere Mitglieder oder besonders dazu be—
stellte Beamte zu beauftragen.

877.
Die Versammlung des Vorstandes ist beschlußfähig, wenn die—
selbe vorschriftsmäßig berufen und mindestens zwei Mitglieder von
jeder Seite des Vorstandes anwesend sind. Die Anwesenden fassen
ihre Beschlüsse nach einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmen—
gleichheit entscheidet der oberbergamtliche Commissar und in dessen
Abwesenheit der Vorsitzende des Vorstandes.
In jeder Sitzung muß über die gefaßten Beschlüsse ein Pro—
tokoll ausfgenommen und von den anwesenden Mitgliedern und dem
oberbergamtlichen Commissar, wofern er der Sitzung beiwohnt,
unterzeichnet werden.

878.
Dem Knappschafts-Vorstande steht die Verwaltung und die
Verfügung über das Vermögen des Vereins nach den Bestimmungen
des Knappschafts-Statuts und zu den Zwecken des Vereins zu.
g Er ernennt die Knappschafts-Aerzte und die Beamten des
ereins.
            
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