Full text : 1. Statut für den Knappschafts-Verein der Arbeiter auf dem gewerkschaftlichen Steinkohlen-Bergwerk Hostenbach

—

8 13.

Die Beiträge werden bei den monatlichen Auslohnungen ent—
richtet, beziehungsweise innebehalten.

d. Auberordenlliche.

8 14.

An außerordentlichen Beiträgen sind zu entrichten:
1) bei den Verheirathungen von den Mitgliedern der 1. und
2. Klasse 8 19 2 Thlr.
2) von den übrigen Mitgliedern . l
Wer seine Verheirathung nicht anmeldet und dadurch
die Zahlung des vorstehenden Beitrages umgeht, hat den
dreifachen Betrag vorstehender Leistungen, welcher von dem
Lohne oder den späteren Beneficien abgezogen werden
kann, zu entrichten.
3) Beim Ständigwerden hat jedes Mitglied eine Gebühr von
1 Thaler zu zahlen.
4) Fließen der Vereinskasse die auf Grund des Disciplinar—
Straf-Reglements und der Arbeitsordnung verhängten
Strafgelder zu.
5) Wird die sogenannte leberladung am Ende jeden Jahres
nach dem durchschnittlichen Haugedinge in Geld umge—
rechnet und von der Grubenverwaltung an die Knapp—
schaftskasse abgeführt.

Wohlthaten des Vereins.

1. Im Allgemeinen,

und zwar:

a. In Ansehung der ständigen Mitglieder.

8 15.

Die Wohlthaten, auf welche jedes ständige Mitglied des
Vereins Anspruch hat, sind:
a. im Falle der Arbeitsunfähigkeit auf eine lebenslängliche
Invaliden-Unterstützung für sich;
b. im Todesfalle auf eine ebenfalls lebenslängliche Unter—
stützung seiner Wittwe:
            
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