Full text : 1. Statut für den Knappschafts-Verein der Arbeiter auf dem gewerkschaftlichen Steinkohlen-Bergwerk Hostenbach

1. Theil.

Umfang, Sitz, Zweck, Mitgliedschaft, Leistungen der
Mitglieder und Wohlthaten des Vereins.

Amfang des Verrins.

81

Der Knappschafts-Verein auf der gewerkschaftlichen Stein—
kohlengrube Hostenbach umfaßt die sämmtlichen Bergarbeiter
und Werksbeamten dieser Grube nach den näheren Bestimmungen
dieses Statuts.

Sitz des Vereius.

82.
Der Sitz des Vereins ist in Hostenbach.

A——

83.

Der Verein hat den Zweck, seinen Mitgliedern, welche durch
Krankheit und Alter oder durch unverschuldete Unglücksfälle zeit—
weise oder für immer arbeitsunfähig werden, sowie den Wittwen
und Kindern derselben nach näherer Bestimmung dieses Statuts
Unterstützungen zu gewähren.
Außerdem bezweckt das Institut durch Beihülfe zu den Kosten
des Elementar-Schul-Unterrichts die sittliche Verbesserung des
Bergmannsstandes

Alittel zum Zwegk.

81
Die Mittel zur Erreichung dieser Zwecke erhält der Verein
durch die ordentlichen Beiträge seiner Mitglieder, durch diejenigen
der Gewerkschaft, ferner aus den Einkünften, ans dem vorhandenen
Vermögen und durch außerordentliche Einnahmen, alles nach
näherer Bestimmung dieses Statuts.
            
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