Copia
St. Ingberter Glashütten- Bestandes.
1784.
Bedingnisse unter welchen der neue Glashütten Bestand
zu St. Ingbert in einer öffentlichen Versteigerung
verlassen werden wird.
wird die Glashütte mit allen dazu gehörigen Gebäuden an
dem Fusse des Kumpfwaldes und an der sogenannten
Gemmerswiese nach beygehendem Riss von gnädigster
Herrschaft erbaut, ohne das der Beständer das geringste
dazu beyzutragen haben soll. Es soll nehmlich auf herrschaftliche
Kösten erbaut werden.
Die Glashütte, die nach dem angezogenen Riss
funfzig Schuhe lang, und 46 Schuhe breit im
Lichte haben wird.
Ein Gebäude und dirv Strecküöfen darin zu
setzen.
Für die Arbeitsleute zwölf abgesonderte Wohnungen,
entweder unter zwey oder drey Dächer,
so wie es die Lage des Bodens erlauben würden,
jedoch soll’jede Wohnung mit einer Küche, einer
Kammer , einer Stube, sodann unten mit einem
Stalle und hinten daran mit einem Keller versehen
seyn.
wird ein besonderes Gebäude für den Beständer
oder dessen Factor nach Mase des angezogenen
Risses dahin gestellt werden.
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