Invalidenversicherur‘”
111. Klasse: 27
a
»
4Yre. Pensionsversicherung.
77 Klasse: 20
IV. Klasse: 30,55
|: 30
Während also die Pensionskasse in ihrer IL und
IN. Klasse mit der Invalidätsversicherung ungefähr gleichen
Schritt hält, geht sie in ihren Leistungen in der IV. Klasse
über dieselbe hinaus.
Nehmen wir z. B an, ein Glasbläser wird nach
vollendeter 30 jährigen Dienstzeit Invalide, so erhält er
von der Pensionskasse 27 „4 pro Monat d.h. 324.0 pru
Jahr, von der Invalidititätsversicherung aber nur 292,75 if.
Bis jetzt haben wir von den Pensionskassen nur als
Instituten der Invalidenversicherung gesprochen. Diese
{nvalidenversicherung ist jedoch nur als Nebenaufgabe der
Pensionskasse zu betrachten, ihre Hauptaufgabe ist die,
Pensionen an Arbeiter zu zahlen. auch wenn dieselben nicht
invalide geworden sind, nur als Altersrente, und ferner
eine Unterstützung zu gewähren an Witwen und Waisen.
Diese sind die beiden Hauptaufgaben, deren erste von der
gesetzlichen Altersversicherung nur in unvollkommener
Weise gelösst wird. während die zweite einer Lösung von
Seiten des Staates für die Arbeiterschaft noch harrt.
Während die staatliche Aliersrente nach 30 Jahres-
beiträgen erst mit dem Eintritt in das 71. Lebensjahr ge-
zahlt wird, erhält bei den Pensionskassen der Versicherte
nach einem Dienstalter von 30 bereits bei Eintritt in das
60. Lebensjahr seine Rente, die in der untersten Klasse
bedeutend höher ist, wie die Rente der obersten Klasse
der vesetzlichen Altersrente. Die beiden Renten verhalten
sich wiederum unter Zugrundlegung der oben angeführten
Klassenvergleichung folgendermassen:
Gesetzliche Altersrente
hach 30 Tıhren IM. Klasse 102,80 7
Pension
IL Klasse 192.
216
240
Dr
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