Full text: Die Tafelglasindustrie im Saarthale

Invalidenversicherur‘” 
111. Klasse: 27 
a 
» 
4Yre. Pensionsversicherung. 
77 Klasse: 20 
IV. Klasse: 30,55 
|: 30 
Während also die Pensionskasse in ihrer IL und 
IN. Klasse mit der Invalidätsversicherung ungefähr gleichen 
Schritt hält, geht sie in ihren Leistungen in der IV. Klasse 
über dieselbe hinaus. 
Nehmen wir z. B an, ein Glasbläser wird nach 
vollendeter 30 jährigen Dienstzeit Invalide, so erhält er 
von der Pensionskasse 27 „4 pro Monat d.h. 324.0 pru 
Jahr, von der Invalidititätsversicherung aber nur 292,75 if. 
Bis jetzt haben wir von den Pensionskassen nur als 
Instituten der Invalidenversicherung gesprochen. Diese 
{nvalidenversicherung ist jedoch nur als Nebenaufgabe der 
Pensionskasse zu betrachten, ihre Hauptaufgabe ist die, 
Pensionen an Arbeiter zu zahlen. auch wenn dieselben nicht 
invalide geworden sind, nur als Altersrente, und ferner 
eine Unterstützung zu gewähren an Witwen und Waisen. 
Diese sind die beiden Hauptaufgaben, deren erste von der 
gesetzlichen Altersversicherung nur in unvollkommener 
Weise gelösst wird. während die zweite einer Lösung von 
Seiten des Staates für die Arbeiterschaft noch harrt. 
Während die staatliche Aliersrente nach 30 Jahres- 
beiträgen erst mit dem Eintritt in das 71. Lebensjahr ge- 
zahlt wird, erhält bei den Pensionskassen der Versicherte 
nach einem Dienstalter von 30 bereits bei Eintritt in das 
60. Lebensjahr seine Rente, die in der untersten Klasse 
bedeutend höher ist, wie die Rente der obersten Klasse 
der vesetzlichen Altersrente. Die beiden Renten verhalten 
sich wiederum unter Zugrundlegung der oben angeführten 
Klassenvergleichung folgendermassen: 
Gesetzliche Altersrente 
hach 30 Tıhren IM. Klasse 102,80 7 
Pension 
IL Klasse 192. 
216 
240 
Dr 
““
	        
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