Aus dieser Anordnung erklärt sich auch. warum die
erste Klasse pensionsfähig ist; es sind in derselben nur
jugendliche Arbeiter, welche eo ipso nach ein paar Jahren
in die 1l. Klasse übertreten.
Die Grenzen der Rentenzahlung bei Invaliden-
und Pensionskassen sind ebentalls verschieden. ITher
schwanken die Renten zwischen ./ 96 und X 396, dort
zwischen :/ 114,50 und .# 415. Die Klassen der beiden
Kassen verhalten sich ungefähr (folgendermassen zu ein-
ander:
. Klasse: bis 2u 350.7 -- 1. Klasse: Jugendliche Arbeiter
unter 10 Jahren, nicht
pensionsiähig.
1. Klasse: 3530—550,7 = 1. Klasse Jugendliche Arbeiter
unter 21 Jahren, nicht
pensionsfähig.
Tagelöhner, Erd-
treter, Packer,
Streckgehülfen.
Maurer Ill. Klasse
{V. Klasse.
(nvaliditätskasse
Pensionskasse.
11. Klasse: 550-850. = IL Klasse:
[V. Klasse: über 550.7 = IL Klasse:
Wenn es den Anschein hat, als ob die Pensionskassen
hinter der Invaliditätsversicherung an Leistungsfähigkeit
zurückblieben, weil die Invaliditätsrente früher eintritt, mit
einer höheren Summe abschliesst, so möchten wir dies doch
nicht ohne weiteres zugeben. Denn erstens einmal sind die
5 Jahre, die die Invalidenversicherung früher zahlt von nicht
allzugrosser Bedentung, zweitens aber wird em Dienstalter
von 50 Jahren, in welchem bei der Invalidenversicheruug
die Maximalrente eintritt, sehr selten erreicht. Die Pro-
gression der beiden Versicherungen ist eine ziemlich gleich-
bleibende, nur in der IV. Klasse der Pensionskassen eine
so bedeutendere. Sie beträgt: