Full text: Die Tafelglasindustrie im Saarthale

Aus dieser Anordnung erklärt sich auch. warum die 
erste Klasse pensionsfähig ist; es sind in derselben nur 
jugendliche Arbeiter, welche eo ipso nach ein paar Jahren 
in die 1l. Klasse übertreten. 
Die Grenzen der Rentenzahlung bei Invaliden- 
und Pensionskassen sind ebentalls verschieden. ITher 
schwanken die Renten zwischen ./ 96 und X 396, dort 
zwischen :/ 114,50 und .# 415. Die Klassen der beiden 
Kassen verhalten sich ungefähr (folgendermassen zu ein- 
ander: 
. Klasse: bis 2u 350.7 -- 1. Klasse: Jugendliche Arbeiter 
unter 10 Jahren, nicht 
pensionsiähig. 
1. Klasse: 3530—550,7 = 1. Klasse Jugendliche Arbeiter 
unter 21 Jahren, nicht 
pensionsfähig. 
Tagelöhner, Erd- 
treter, Packer, 
Streckgehülfen. 
Maurer Ill. Klasse 
{V. Klasse. 
(nvaliditätskasse 
Pensionskasse. 
11. Klasse: 550-850. = IL Klasse: 
[V. Klasse: über 550.7 = IL Klasse: 
Wenn es den Anschein hat, als ob die Pensionskassen 
hinter der Invaliditätsversicherung an Leistungsfähigkeit 
zurückblieben, weil die Invaliditätsrente früher eintritt, mit 
einer höheren Summe abschliesst, so möchten wir dies doch 
nicht ohne weiteres zugeben. Denn erstens einmal sind die 
5 Jahre, die die Invalidenversicherung früher zahlt von nicht 
allzugrosser Bedentung, zweitens aber wird em Dienstalter 
von 50 Jahren, in welchem bei der Invalidenversicheruug 
die Maximalrente eintritt, sehr selten erreicht. Die Pro- 
gression der beiden Versicherungen ist eine ziemlich gleich- 
bleibende, nur in der IV. Klasse der Pensionskassen eine 
so bedeutendere. Sie beträgt:
	        
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