die verschiedenen Kassen, kommt bei den früheren Unter-
stützungskassen, die alles, Pensionsfähigkeit. Kranken-,
Alters-, Invaliditäts-, Unfallversicherung vereinigten, In Weg-
fall. Zu einer Kritik dieser Kassen mag vor allem der
Umstand auflordern, dass ein ausscheidender Arbeiter in
der Regel aller seiner Einzahlungen verlustig ging. Es
wurde diese Massregel früher wohl hauptsächlich getroflen,
um den Arbeiter der sein Geld nicht verlieren wollte an
die Hütte zu felleln. Ileute kann man aus dieser Ein-
richtung den Arbeitgebern keinen Vorwurf mehr machen
denn erstens liegt es mit ia der Hand des ‚Arbeiters, eine
solche Bestimmung, wenn sie zu Jästig wird, aufzuheben,
zweitens aber ist heute von einem Ausscheiden des Ärbeiters
aus einer Hütte, so lange derselbe noch vollständig arbeits-
fähig ist. sehr selten die Rede.
Die Aufgabe der heutigen Pensionskasse ist es, da
einzusetzen, wo die Versicherungsgesetzgebung versagte,
Sie tritt vor allem da ein, wo der Arbeiter durch einen
nicht im Betriebe geschehnen Unfall nicht in der Lage ist,
sich an die Unfall-Versicherungs-Genossenschaft zu halten.
In diesem Falle arbeitet sie zusammen mit der Invaliditäts-
rente, während jedoch bei dieser eine Rente schon nach
5 Beitragsjahren gezahlt wird, zahlt die Pensionskasse erst
nach 10 Beitragsjahren eine Rente. Ferner besteht der
Unterschied, dass sich bei der Invalidenversicherung die
Rente nach dem Jahreseinkommen richtet, bei der Pensions-
kasse dagegen nicht die Lohnklassen sondern die Art der
Arbeit als Norm für Beiträge und Rente dient. Diese
Arbeiterklassen zerfallen in folgende 4 Klassen
I. Klasse: Jugendliche Arbeiter.
I. Klasse: Maurer, Packer, T’agelöhner, Gehilfen
an den Glas- und Strecköfen.
Aufseher. Strecker, Schürer, Gemenger.
Gamins, Kistenmacher, Schmiede, Glas-
schneider.
IV. Klasse: Glasbläser.
III. Klasse: