auf Grund derselben erlassenen Anordnungen zuwider
Arbeiten an Sonn- und Festtagen Beschäftigung giebt.
Ferner kommt in Betracht $& 149 Abs. I Ziffer 7°
Mit Geldstrafen bis zu 30 M., im Unvermögensfalle
mit Haft bis zu8 Jahren, wird bestraft, wer es unterlässt
den durch 8 105c Absatz 2 für ihn begründeten Ver-
pflichtungen nachzukommen.
Lohnzahlung.
in der Tafelglasindustrie herrscht der Accordlohn
vor und richten sich infolgedessen die bezüglichen Löhne
„ach der Production und mit dieser nach der verwandten
Arbeitszeit. Die Auslöhnungszeit ist auf den verschiedenen
Hütten verschieden, auf manchen wird alle 14 Tage ent-
lohnt, auf manchen alle Monate. Wie schon oben bemerkt
ist die Art der Lohnzahlung der Hauptsache nach Accord-
lohn, die Glasbläser werden nach dem Quadratmeter des
gelieferten Glases, das einer genauen Buchung unterliegt,
bezahlt; die ersten Gamins werden in einem bestimmten
Quotenverhältnis zu dem von den Glasbläsern abgelieferten
Glase bezahlt und werden sie durch Unachtsamkeiten der
Glasbläser beim Blasen in Mitleidenschaft gezogen, ebenso
wie diese umgekehrt unter Ungeschicklichkeiten der Gamins
zu leiden haben. Die IL Gamins werden im Tagelohn be-
zahlt. In gleicher Weise nach Quadratmetern erfolgt die
Löhnung der Strecker; deren Gehülfen werden in Tagelohn
bezahlt. Etwas complicierter ist das Löhnungsverhältnis
bei den Glasschneidern, Diese erhalten einen Minimallohn
für ein täglich bestimmtes Quantum Glas. Gewöhnlich
wird jedoch mehr als dieses bestimmte Quantum geblasen
und gestreckt. Dieses plus an Glas wird dem ganzen
Magazine, — der Gesamtheit der Glasschneider — über-
wiesen und wird von diesen geschnitten; für dieses plus
werden die Glasschneider im Accordlohn bezahlt , jedoch