Kartellämter eingesetzt werden, denen ein Aufsichtsrecht
über die kartellierten Industrien einzuräumen ist, Von
kartellfreundlicher Seite!) wird zunächst darauf aufmerksam
gemacht, dass es ungemein schwierig sei, vom allgemeinen
Standpunkte aus die Kartellfrage zu beurteilen,
eine Ansicht, der wir uns vollkommen anschliessen, denn
erstens bildet ein jeder Kartell eine Individualität für sich,
zweitens aber sind die Berichte über Kartelle so gering,
dass man zu einem abschliessenden Urteile über die Frage
nicht gelangen kann, wie dies ja auch der Verlauf der
Verhandlungen gezeigt hat.
Ebenso sicher wie manches Kartell überflüssig ist
und eine Benachteiligung für verschiedene Berufe in der
oben angegebenen Weise im Gefolge hat, ebenso sicher
ist die Gründung manchen Kartells eine wirtschaftliche
Notwendigkeit, eine Notwendigkeit, die eventuelle Übelstände
in ihrem Gefolge durch den Nutzen, den das Kartell
mit sich bringt, als gering erscheinen lässt. So war auch
das Kartell, mit dem wir uns hier im Besonderen beschäftige,n
eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Der Concurrenzkampf,
der Ende der 70. Jahre allgemein ein immer
heftigerer wurde, hatte zu Folge, dass in der Hüttenindustrie
die Zahl der im Kleinbetriebe Erwerbsthätigen abnahm*).
Alles drängte dem Grossbetriebe zu und ohne Zweifel
hätten auch in unserer Industrie im Saarthale die kleineren
Betriebe den grossen weichen müssen, wenn nicht die Vereinigung
der "Tafelglasindustriellen an der Saar diesem
Übel rechtzeitig gesteuert hätte, Um so notwendiger
war dieser Vereinigung, als sie zu einer Zeit erfolgte,
die in Folgt technischer Umwälzungen Kostspieligster
Art von den kleineren Betrieben grosse Opfer verlangte.
Von grossem Nutzen war das Kartell ferner insofern, als
es dem Einzelunternehmer ausserordentliche Verwaltungs-I,
Referat v. Köckert 5. 161,
Steinmann Bücher, Wesen und Bedeutung der gewerblichen
Kartelte Schmollers Jahrhuch 1890 Heft 2, 8. 138.
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