verlangt als produciert wird, so sind einzelne Firmen in
bestimmter Weise ihren Betrieb zu erweitern ermächtigt.
Tritt der umgekehrte Fall ein, übersteigt das Angebot
die Nachfrage und wird von der (Gesellschaft eine Reduction
der Production für nötig erachtet, so erfolgt dieselbe
so, dass durch das Los eine Firma bestimmt wird,
welche einen Ofen zu löschen hat. Zur Erläuterung des
Umstandes, dass bei verstärkter P’Productionsnotwendigkeit
nur bestimmte Firmen ihren Betrieb erweitern dürfen sei
ıresagt, dass die verschiedenen Firmen nach der (zrösse
ihrer Betriebe mit verschiedenen Verhältnis- resp. Anteilszahlen
an der Gesellschaft beteiligt sind. Es dürfen also
zunächst die Firmen mit geringeren Anteilszahlen ihren
Betrieb erweitern, dann erst die mit grössern.
Für den Fall eine Firma das auf sie bei der Verteilung
der Aufträge fallende Quantum zu liefern nicht im
Stande ist, wird der Ausfall auf die andern Firmen verteilt;
dasselbe tritt ein für die Nichtlieferung einer bestellten
Qualität.
Für die Marktfähigkeit der von ihr gelieferten Waare
haftet jede Firma und hat durch schlechte Leistungen entstandene
Verluste allein zu tragen; doch steht der Gesellschaft
das Recht zu, über die Berechtigung gemachter
Ausstellungen oder Reklamationen 7: entscheiden,
Der Gesellschaftsvertrag, am 3l, Juli 1881 in Kraft
getreten, galt zunächst bis zum 1, Juni 18584, während
welcher 3 Jahre kein Mitglied der Gesellschaft austreten
durfte. Von diesen Zeitpunkte ab durfte die Gesellschaft
nur mit Zustimmung aller Beteiligten fortgeführt werden.
Für den Fall, dass ein Teilhaber einer bei der Gesellschaft
beteiligten Firma aus derselben austritt, ist er
während der Dauer des Gesellschaftsvertrages nicht berechtigt,
in Umkreis von 75 klın. um Saarbrücken eine
neue Hütte zu gründen oder sich an dem Betriebe einer
Tafelglashütte zu beteiligen,
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| Bas-A