In Lothringen begünstigten schon von. dem. 16. Jahr-
hundert die Herzöge die Glasindustrie bedeutend, Wir
finden hier in Lothringen die Erscheinung der sogenannten
Gentils-hommes verriers!), des Glasmacher-Adels. Es ist
dies ein viel bestrittener Punkt, über dessen Richtigkeit
zu entscheiden wohl hier nicht der Platz ist. Thatsache
ist jedenfalls, dass eine Urkunde von 1448 die Glasmacher
„Gens nobles et estimes comme chevaliers“ nennt. In
einer „Charte“ des Herzog Johan von Calabre, Marquis
du Pont, von Jahre 1469 wird gesagt, dass die „maistres
et ouvriers de verre“ wie „chevaliers et gens nobles“ zu
betrachten seien und die Abgabenfreiheit für sie ist derart,
wie man sie nur dem Geburtsadel zugesteht. Sie durften
alle Arten Wild jagen und in den herzoglichen Gewässern
fischen. Sie durften jede Art von Glas machen und es
verkaufen, wo sie eine Absatzgelegenheit fanden, ohne da-
für irgend welchen Zoll oder Abgabe zu zahlen. Ebenso
war ihnen ein bestimmtes Quantum Holz aus dem herzog-
lichen Forsten zu entnehmen erlaubt und hatten sie für alle
diese Freiheiten nur eine verhältnissmässig geringe Summe
an den König zu zahlen. Ihr Absatz war schon in einer
gewissen Weise organisiert. 1556 verpflichtete sich ein
Kaufmann von Basel, Jean Lange, alles Glas, welches in
Lothringen verfertigt würde zu kaufen, Der dahingehende
Contract lautete auf 12 Jahre. Ausserdem regulierte eine
Abmachung der Glasmacher unter einander die Fabrikation
einer jeden Hütte und hatten die Glasmacher mit Lange
eine feste Preisbestimmung abgemacht. Im 14, 15. und
16. Jahrhundet hielt sich jeder Glasmacher für berechtigt,
den Adel anzunehmen, doch wurde Anfang des 17. Jahr-
hunderts 1604 von Charles II, duc de Lorraine ein für
alle mal festgesetzt, dass diejenigen, welche von „gentils-
hommes verriers“ abstammen, adlig sind und bleiben, die
übrigen aber sich nicht mehr dieses Vorzugs erfreuen dürften.
1) M. Beaupre: Recherches sur Vindustrie et Jes privileges des
Verriers dans Tancienne Lorraine. Naney 1846.