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mit der negativen Seite des Nichtübelwollens sind wir noch nicht zu—
frieden, die katholische Organisation der Berliner
kannauf Grund der Weisung des Papstes auch Wohl—
wollen und positive Förderung von der papsttreu
sein wollenden „Köln. Volksztg.“ verlangen. In—
dessen glauben wir sogar die Erfahrung gemacht zu haben, daß die
„Köln. Volksztg.“ es in der Praxis in der Regel bei der Versicherung
des Nichtübelwollens hat bewenden lassen.
Wenn wir Pflichten gegen päpstliche Weisungen in Erinnerung
bringen, so sind wir schon gefaßt auf den Vorwurf der Verketzerung.
So hat auch die „Köln. Volksztg.“ in Briefen an mehrere Geistlichen
geklagt über Verketzerung der Christlichen in einem Flugblatte der
Berliner „Wir werden verraten“, herausgegeben während der Streik—
bewegung 1912.9) In dem ganzen Flugblatt steht aber kein Wort von
Religion oder gar verdächtigem Glauben. Nöge deshalb die „Köln.
Volksztg.“ sich von einem katholischen Theologen belehren lassen, was
verketzern heißt; übrigens steht es klar in der Enzyklika Singulari,
unter welchen Voraussetzungen eine Verketzerung der Christlichen nich;
gestattet ist.
3. Die „Köln. Volksztg.“ gibt in Nr. 24 vom 9. Januar 1913 auch
einen Grund an, warum sie der katholischen Arbeiterorganisation im
Saarrevier abgeneigt war. Sie schreibt: „Allerdings hat die „Köln.
Volksztg.“ der Haltung von „Sitz Berlin“ kein Loblied singen können,
was äber nicht im „Uebelwollen“, sondern in der Haltung der Ber—
liner begründet war.“ Also die Haltung der Berliner hat der „Köln.
Volksztg.“ nicht gefallen.
Es wäre wünschenswert gewesen, zu hören, worin die Haltung
der Berliner der „Köln. Volksztg.“ nicht zugesagt hat. Vielleicht war
die „Köln. Volksztg.“ den Berlinern deshalb gram, weil diese, als
die Christlichen in wüstem Kampfe auf sie losgingen, sich wehrten und
sich nicht „kaltstellen“ ließen. Vielleicht deshalb, weil die Berliner nicht
mit den Christlichen streiken wollten. Aber es sind doch nicht alle
Bergarbeiter verpflichtet gewesen, nach dem Kommando der Führer
der Christlichen einen aussichtslosen Streik mitzumachen. Die Arbeiter,
auch die Berliner, haben doch noch die Freiheit, nach guten Gründen
und nach ihrem Gewissen zu handeln. Seit wann ist der Streikzwang
christlich? Aber „die Berliner haben die Einigkeit gestört“. Mit dem—
selben Recht könnte man sagen, „die Christlichen haben die Einigkeit
gestört, weil sie den Berlinern entgegengearbeitet haben“. Die Ber—⸗—
liner hatten am 15. Dezember 1918 ebensogut das Recht, zur Streik—
angelegenheit Stellung zu nehmen, wie die Christlichen; zumal da sie
damals ebenso stark an Zahl waren. Einigkeit in guter Richtung ist
zu erstreben, Einigkeit in verkehrter Richtung ist schlimmer als Un—
einigkeit.e,) Jedenfalls darf Einigkeit nicht erstrebt werden durch Ver—
gewältigung der Gewissen, durch unverantwortliche Verdächtigungen
) Seite 38.
») Der Hl. Vater hat sogar verboten, der Einigkeit zulieb die christliche
Gewerkschaft aufzudrängen.
Es wäre als hoöͤchst verwerflich zu tadeln ... zu verlangen, daß die
sogenannten interkonfessionellen Vereinigungen eingeführt werden, und sie
gleichsam aufzudrängen, sei es auch unter dem Vorgeben, daß alle katholischen
Vereinigungen in den einzelnen Diözesen nach einer und derselben Form ein⸗
zurichten seien.“ (Enzyklika Singulari.)