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würde dann, ohne danach zu fragen, was daraus wird, mit Kündigungen
vorgehen lassen. Aber ich getröste mich nach der Erklärung des Herrn Abg
Imbusch der Hoffnung, daß das nicht nötig sein wird, und will mich freuen,
wenn dieser Streit an der Saar nun auf die Dauer begraben ist, freuen vor
allen Dingen im Interesse der Saarbergleute. (Bravo! rechts und bei den
Nationalliberalen.)“ e
Am 23. Februar 1913 beschloß der Gewerkverein der Christlichen
laut „Saarpost“ vom 24. Februar 1913 das Ende des Waffenstill—
standes, der bekanntlich am 30. Dezember 1912 von der Revierkonferenz
angenommen worden war, und zugleich das Ende der von ihm ein—
geleiteten Lohnbewegung. Die Forderungen, welche zwar nicht offi—
ziell auf der Revierkonferenz, aber doch zum öfteren in Agitations—
versammlungen der Christlichen gestellt worden waren, nämlich Zurück—
nehmen der Arbeitsordnung und ziffernmäßiger Lohnachweis, konnten
nicht durchgesetzt werden.
Am 28. Februar, bei den Beratungen des Bergetats im
Preußischen Abgeordnetenhause, versuchte der Abg. Imbusch die Haltung
des Gewerkvereins christlicher Bergarbeiter in der Streikbewegung an
der Saar 1912 in längerer Rede wieder zu verteidigen. Der
Handelsminister Dr. Sydow bemerkte dazu:
„Die retrospektiven Betrachtungen, die der Herr Vorredner (Imbusch)
dem Entstehen des Saarstreiks gewidmet hat, nachdem die Ausstandsbewegung
seit zwei Monaten erledigt ist, scheint, wie ich nach der Besetzung des Hohen
iß annehmen muß, im Hohen Hause selbst kein großes Interesse mehr
zu erwecken. Ich glaube auch, da ja doch die Ausstandsbewegung erledigt ist,
mich nicht mehr weiter darauf einlassen zu sollen, zumal ich meinen Stand—
punkt am 11. Januar hier dargelegt habe. Ich muß dabei bleiben,
daß alles das, was nach der Meinung des Herrn Vor—
redners und der christlichen Gewerkschaften durch die
Ausstandsbewegung erreicht ist, genau so eingetreten
wäre, auch ohne die Ausstandsdrohung. Sie müssen mir
schon glauben. Das, was ich ohne den Ausstand getan
häbenswürde, kann schließlich doch bloß ich wissen. An
meiner Ehrlichkeit zu zweifeln, haben Sie bis jetzt noch
keine Veranlassung gehabt. Auch in der Erklärung, die die Berg—
werksdirektion am 5. Dezember abgegeben hat, und ihrer späteren Veröffent—
lichung vom 29. Dezember sind keine Widersprüche. In der zweiten Er—
klärung steht nichts, was mit der ersten im Widerspruch steht. Wohl sind in
der Auslegung der Arbeitsordnung am 29. Dezember eine Reihe von Punkten
ergänzt, weil von den Herren, die an der Spitze des christlichen Gewerkvereins
stehen, in bezug auf eine ganze Menge Fragen, die am 5. Dezember noch nicht
zur Sprache gebracht waren, später Aufklärung gewünscht war, und ich habe
diese Aufklärung dann gegeben. Daß die Zusicherung in bezug auf die Lohn—
frage Ende Dezember prägziser sein konnte, als 3 Dezember, liegt in
der Natur der Sache, weil man inzwischen die wirtschaftliche Bewegung besser
übersehen konnte und sich natürlich über das, was im Januar zu geschehen
hatte, Ende Dezember bestimmter aussprechen konnte, als drei Wochen vorher.“
Bezüglich der Beschwerden der Unfallrentner sagte
der Minister:
„Wenn die Direktion in Saarbrücken daran festhält, daß Unfallrentner,
wenn sie beschäftigt werden, nicht denselben Lohn erhalten sollen, wie gesunde
Leute derselben Arbeiterkategorien, so ist das meines Erachtens richtig. Denn
woͤnn Leute Unfallrente beziehen, so ist damit gesagt, daß sie nicht voll arbeits⸗
fähig sind. Sind sie voll arbeitsfähig, dann sollen sie auf ihre Unfallrente
berzichten, dann werden wir sie auch voll bezahlen. Das andere Prinzip kann
dazu führen, daß der gesunde Arbeiter weniger verdient als der Unfallrentner,
und das halte ich für, möchte ich sagen, demoralisierend. Es wird immer