Full text : Memorandum zur Bergarbeiterstreikbewegung im Saarrevier 1912 - 13

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man diejenigen zu beschämen sucht, die begründetes Vertrauen den
höchsten Behörden entgegenbringen; durch solche Aeußerungen wird
das Autoritätsgefühl im Volke geschädigt.
Reichlich spät („Saarpost“ v. 21. 1. 1913), nach der Rede des
Herrn Handelsministers im Abgeordnetenhause, hat Herr Effert eine Er—
lärung gegeben zu seiner bereits am 17. 12. 12 gefallenen Aeußerung.
Effert behauptet, es läge ein Irrtum vor. Der Wortlaut aber der
gefallenen Aeußerung kann von ihm nicht in Abrede gestellt werden.
Effert will in seiner Rede betont haben, der Herr Ninister werde
sicher seine gemachten Zusagen, soweit man sie als solche betrachten
könne, halten. Wir können aber in der von der „Saarpost“ S. 26
veröffentlichten Rede nichts von diesem Satze finden. Effert sagt, „er
habe die Einwendung Koßmanns, der Herr Minister habe es ehrlich
gemeint, eine Verlegenheitsausrede genannt“. Der Ausdruck „Ver—
legenheitsausrede“ kommt in dem eben erwähnten uns vorliegenden
Berichte der Rede Efferts nicht vor. Die Erklärung des Herrn Effert
ist im übrigen sehr kompliziert und macht viel eher den Eindruck einer
Verlegenheitsausrede als die Berufung Koßmauns auf den Minister.
3.
Die katholische Organisation hatte nach dem 15. Dezember im
wesentlichen einen Verteidigungskampf zu führen gegen mancherlei An—
griffe, die man ohne Grund in Zeitungen und Versammlungen gegen
sie richtte. Als Probe der Kampfesweise der Christ—
lich ein gegen die katholische Organisation geben wir hier wieder, was
der Streikführer Generalsekretär Effert nach der „Saarpost“ (Nr. 293
vom 18. Dezember 1912) in Bildstock am 17. Dezember 1912 gesagt hat:
„Die Saarbergarbeiter arbeiten heute unter ungünstigeren Bedingungen
als in den Jahren 1890, 1891 und 1892. Damals verdienten sie höhere
Löhne als die Kameraden im Ruhrgebiete. Heute zeigt sich ein umgekehrtes
Bild. Der Gewerkverein hat sich die größte Mühe gegeben, die unhaltbaren
Zustände schiedlich-friedlich mit der Behörde zu regeln, aber alles war um—
sonst. Da nun alle gütlichen Mittel erschöpft sind, bleibt nichts anderes übrig,
als das letzte gewerkschaftliche Mittel in Anwendung zu bringen. Man hat
nun behauptet, daß der Gewerkverein eine sprunghasfte Lohnerhöhung von
50 bis 60 Pfg. verlangt habe. Das ist nicht wahr, der Gewerkverein wollte
lediglich die unzulänglichen Löhne aufbessern, damit endlich alle Arbeiter
hren Lebensunterhalt anständig bestreiten können. (Sehr richtigl) Während
man in der Gesetzgebung den Arbeitern immer mehr Freiheiten zu geben
sucht, tut die fiskalische Bergyerwaltung das Gegenteil in ihrer Arbeits—
ordnung. Sie stellt sich damit in Gegensatz zu den Privatunternehmern an
der Ruhr, die zwar die arbeiterfreundlichen Gesetze belumpsen aber die
Besetze, wenn sie einmal zu Recht bestehen, im Sinne der Gesetzgeber an—
wenden. Der Geist, der in der Arbeitsordnung zum Ausdrucke kommt, ist
der Geist, der im Handelsministerium umgeht. Meines Erachtens ist aber
der böse Geist nicht in der Bergwerksdirektion zu suchen, sondern steckt ganz
anderswo. Es ist das nach meiner Meinung der Herr v. Velsen. Dieser
Mann kann aus seiner alten Scharfmacherhaut nicht
heraus. Dieser Mann war es, der 1892 2000 Mann nach dem Streik aufs
Pflaster warf. Er ist auch die Seele dessen, was in der Arbeitsordnung steht.
Ich halte ihn auch für den Schuldigen in der Lohnfrage. Die Arbeiter find
es sich selbst, ihren Frauen und Kindern schuldig, darauf zu dringen, daß
die Löhne endlich die so notwendige Aufbesserung erfahren. (Sehr richtig!)
Die Arbeiter haben den Beamten nach der Reichsfinanzreform die Auf—
hesserung ihrer Gehälter nicht mißgönnt. Die Arbeiterschaft muß daher auch
jetzt von den Beamten verlangen, daß sie den Arbeitgebern gegenüber das
gleiche tun. Die technischen Grubenbeamten haben, um das hier eigens zu
            
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