Full text: Das Saargebiet und die Französische Revolution

eine einheitliche Zusammenfassung des politischen CLebensraumes 
darstellten. Das Uährgebiet der Bauern war äußerst beschränkt. 
Die Beschwerdeschriften von 1789 *0) richteten sich vor allen Dingen 
gegen die zwischen beiden fürstlichen Ländern errichteten Schran— 
ken. Frankreich hatte zwar in einem am 27. Hugust 1741 mit 
den nassauischen Fürsten abgeschlossenen Dertrag den Bau einer 
Straße genehmigt, die der Derbindung zwischen der Grafschaft 
und dem Reiche dienen sollte. Aber schon vor der Revolution ver- 
sagte es die Erlaubnis ihrer Anlage und arbeitete auf eine syste— 
matische Abschnürung dieses Gebietes hin). Selbst die reich— 
haltigen Salzquellen des Candes durften auf Betreiben Frank— 
reichs von dem Fürsten nicht ausgenutzt werden 6). Bot die auf- 
steigende Industrie einem großen Teile der Bevölkerung der Graf⸗- 
schaften Saarbrücken und Ottweiler eine sichere Erwerbsquelle, 
so war eine solche für diese Enklave von Anfang an ausgeschlossen. 
Die soziale Notlage der Bauern war groß. Viele Orte gerieten in 
große Schulden, die sie aus den Erträgnissen der Landwirtschaft 
nicht mehr abtragen konnten »e). Die beiden nassauischen Regie— 
rungen nahmen auf diese Sonderbedingungen in keiner Weise 
Rücksicht, sondern waren nur darauf bedacht, so viel wie möglich 
aus ihren entlegenen Besitzungen herauszuziehen. 
Doch trotz der Mißstände war die erste Einwirkung der Revo— 
lution, wie aus den Quellen?) hervorgeht, noch geringer als in 
den beiden anderen Grafschaften. Ein eingewurzelter CLegitimis— 
mus, der hier vor allem durch Kirche und Religion erhalten und 
stark genährt wurde, beherrschte die Bewohner. Während des HAuf- 
enthaltes der beiden Fürsten im Sommer 1790 trat er sehr her— 
vor, zumal es der erste Besuch der CLandesherren seit Jahrzehnten 
war *8), Fürst Cudwig, der aus den Ereignissen in seinem Stamm- 
lande gelernt hatte, kam dem Derlangen der Bauern ent— 
gegen. Der weilburgische ZFürst hingegen schlug die mäßigen For- 
derungen ab und drohte mit den schwersten Strafen, um die 
schuldige Subordination wieder herzustellen e)y. Sein Amtmann 
Ebel ging in diesem Sinne rücksichtslos gegen die Bauern vor, 
schon deshalb, weil er sich durch erpreßte Abgaben selbst zu be— 
reichern wußte. Er war „ein Mann“ — schreibt der Zeitgenosse 
ꝛoꝛ) StA., Amt Saarwerden Nr. 76/133. Beschwerdeschriften. HVS. 2, Kasten: 
Saarwerden. Beschwerdeschriften aus dem J. 1788. 
s02) Summarische Vorlegung usw. a. a. O. S. 16 Anm. 
ꝛob) Büsching, a. a. O. S. 2825. 
sos) Denkschr. Horstmanns a. a. O. S. 163 f. 
207) StA., a. a. O. 133 VIII: Irrungen mit den Untertanen Amts Saar— 
werden 1789, 90, 92. 
ꝛo83) Summarische Vorlegung usw., a. a. O. S. 16, Denkschrift Horstmanns 
a. a. O. S. 167 f. 
200) Denkschrift Horstmanns, a. a. O. S. 169 und StA., a. a. O. 1383 IV, 
Ebels Bericht vom 25. Nov. 1791, Schr. d. Fürsten vom 20. Dez. 1791 u. v. 
12. April 1798. 
2* 
68B
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.