langt hätten *7). Der Ursprung, die Motive und das Zustande-
kommen dieser „freien und formellen Abstimmung“ sollen hier er-
zrtert werden. Schon 1798 hat der Zeitgenosse Philipp Bernhard
horstmann die Frage aufgeworfen: „War die Réunion der Graf—-
schaft Saarwerden mit der französischen Kepublik freiwillig oder
gezwungen?“ *s) Sie ist von den Historikern verschieden beant-
wortet worden. Dagobert Fischer behauptet in seiner 1877 er⸗—
schienenen „Histoire de lancien comté de Saarwerden et de la
Prévoté de Herbitzheim“ »), die Ereignisse der französischen Re—
volution hätten die Zuneigung, die die Bewohner der Grafschaft
schon immer zu Frankreich gehegt hätten, aufs neue entflammt.
Dies sei neben den Vorteilen, die aus den staatsumwälzenden Er—
eignissen im Westen dem Polke winkten, der Hauptbeweggrund
zur Abfassung der entscheidenden Petitionen gewesen. Babelon *)
kommt zu demselben Ergebnis. Die deutschen Historiker n) nehmen
zwar nicht direkt Stellung zu dieser Frage, weisen aber doch
darauf hin, daß die Einverleibung in FJrankreich zum größten
Teile das Werk der Umtriebe der französischen Emissäre war.
Zur umfassenden Beantwortung dieser Frage ist es unumgäng—
lich notwendig, die Jaktoren näher ins Huge zu fassen, die dem
handeln der Menschen dieses Gebietes von Anbeginn der Epoche
an eine bestimmte Bahn vorschrieben.
Die geopolitische Lage ) der Grafschaft war denkbar ungünstig.
Das Territorium war nicht nur völlig von französischem Ge—
biet eingeschlossen, wie wir gesehen haben, sondern es umfaßte
selbst wiederum eine kleine französische CEnklave mit dem haupt-
orte Bockenheim. Die Grafschaft war geteilt. Der Besitz des
JFürsten von Weilburg trennte den des JFürsten von Saarbrücken
in zwei Teile, so daß nicht einmal diese verschiedenen Teile
*) Abdruck des Dekrets: Ziffer 12 der „summarischen Vorlegung der dem
Fürsten zu Nassau-Weilburg und dessen dies- und jenseits rheinischen Landen
von den Franzosen zugefügten Vergewaltigungen und Schäden. 1793, S. 46 f.
Wa. v Reg. Wiesb. 46); auch bei Dagobert Fischer, Hisstoire de l'ancien
comté de Saarwerden et la Prévoté de Herbitzheim, 1877, 6. 175.
*) StA, N.⸗-U. Nr. 27 IIa 4a; Abdr. in Mh. VI S. 161 ff. unter dem salschen
Titei: Denkschrift Horstmanns betreffend die Abtretung der Grafschaft Saar⸗
werden an die franz. Republik. (Später mit Denkschrift Horstmanns zit.)
ꝝo) Vgl. Kap. VI Les pays de Saarwerden pendant la révolution S. 172 ff.
Vgl. auch Revue d'Alsace, 1879 G. 485 ff
200) a. a. O. S. 164 f.
wij Goecke R., Zur Geschichte der französischen Herrschaft am Rhein 1792,
1793 und 1797. Kap. J: Die Republikanisierung linksrheinischer nassauischer
Landesteile durch die Franzosen lin: Forschungen zur deutschen Geschichte,
Bd. 25 H. 2, 1886). Die Darstellung Goeckes beschränkt sich auf den weilburgi⸗
schen Teil der Grafschaft. Matthis, G., a. a. O. S. 164 ff. Kap. VIII. Vol.
seinen Aufsatz: Wie die Grafschaft Saarwerden französisch geworden ist, in
MH. VIII S. 88ff. und Medieus: Die Revolution in der Grafschaft Saar⸗
werden MH. VI S. 121 ff.
ꝛ2o2) Vgl. Büsching, A. F.: Erdbeschreibung, 1790, Teil VII S. 225 u. S. 237 f.
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