Full text: Das Saargebiet und die Französische Revolution

Staate anhaftende Mißstände richteten und sich auf deren Be— 
seitigung beschränkten, sondern einen universalen, für die ganze 
politische und soziale Weltordnung gültigen Charakter an— 
nahmen). Sie umfaßten die Ziele und Ideen der Europa. be— 
herrschenden Kulturlage, welche im wesentlichen durch die Euf- 
klärung bestimmt und geformt wurde. 
Die Derwirklichung der „Prinzipien von 1789* verursachte zu- 
nächst den Zusammenbruch des noch aus dem Mittelalter herüber— 
ragenden feudalen Systems, die Beseitigung des historischen, auf 
kirchlicher und politischer Tradition beruhenden Kechtes. Sie schuf 
den in dem Zeitbewußtsein des Dolkes fußenden Staat. Die 
Grundpfeiler des in dem ersten Ringen der Revolution errichteten 
Staates bildeten die Nationalsouveränität und die Gedanken der 
Menschen- und Bürgerrechtes). Daß die Menschen frei und an 
Kechten gleich geboren werden und bleiben, ist der Inhalt des 
ersten Artikels der Menschenrechte, die die Derfassung von 1791 
einleiten. Darin ist die Mitarbeit der Bürger am Staate festgelegt 
durch die Teilung der Gewalten, indem die Legislative der Dolks- 
vertretung übertragen, die Cxekutive der Krone gelassen wurde. 
In der Nacht vom 4. auf den 5. August 1789 opferten Adel und 
Klerus ihre historisch überkommenen Porrechte zu Gunsten eines 
einheitlichen Staatsbürgertums. Die Kirche hörte auf, ein eigen- 
mächtiges Glied im Staate zu sein. Sie mußte sich ihm unter— 
ordnen. Die Neugestaltung der Diözesen ward mit der politischen 
Departementeinteilung identisch. Die Geistlichen sollten nur noch 
aus der Wahl der politischen Gemeinde hervorgehen. Der Kirchen-— 
besitz ward Staatseigentum. 
Don den völkerbeglückenden Ideen der Aufklärung durchdrun— 
gen, verzichteten feierlichst die Dertreter des französischen Dolkes 
auf jegliche Croberungspolitik, die in den Kabinetten der fran— 
zösischen Könige in so starkem Maße betrieben worden war. Sie 
waren bestrebt, dem Pazifismus zum Siege zu verhelfen, eine neue 
klera der Dölkerverbrüderung zu begründen. Dieses Ziel hat im 
Ditel IV der Derfassung von 1791 *) Ausdruck gefunden: „Die 
französische Nation verzichtet auf jeglichen Croberungskrieg und 
wird niemals ihre Kräfte gegen die Freiheit eines Dolkes ver- 
wenden.“ VUationalitätsprinzip und Weltbürgertum sind hier 
zwei sich gegenseitig bedingende Mächte ). 
—— 
87) Ranke, L., Ursprung und Beginn der Revolutionskriege 1781 und 1799 
Werke 45), 2. Aufl. 1879 S. 48. 
9 Val. Jellinek, die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte. 2. Aufl. 
4. 
) Sorel. A. LEurope et la Révolution francaise 1892, Bd. V S. 86 ff. 
s Val. Meinecke, F., Weltbürgertum und Nationalstaat. 6. Aufl. 1922, 
.10. 
25
	        
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