Full text: Das Saargebiet und die Französische Revolution

aus. Den Arbeitern blieb ein Aufsichtsrecht. Die „Wohl- 
taten“ bestanden in „Gnadenlöhnen“ für Invaliden und für die 
Witwen der im Betrieb Derunglückten, freier Kur und Arzenei 
und weitgehender Unterstützung bei Krankheit, einmaligen b- 
schiedsgnadenlöhnen“ für die Witwen von verstorbenen Knapp- 
schaftsmitgliedern, Beihilfen zu den Begräbniskosten, Zahlung 
des Schulgelds und Stellung der Lehrmittel für die Arbeiterkinder, 
Unterstützung der Familien der zum Heeresdienst ECingezogenen. 
Die höhe der einzelnen Beihilfen war nach Dienstaltersstufen gestaf— 
felt*). Die Huslese der vielfach privilegierten Knappschaft aus- 
—A Auf⸗ 
nahme und Beförderung, die strenge Disziplin und nicht zuletzt die 
mannigfache Fürsorge schufen einen sozial gehobenen, selbst⸗ 
bewußten Stand von Arbeitern ). 
sAllgemein war in Deutschland in den ersten Jahrzehnten des 
19. Jahrhunderts die materielle CLage breiter Bepölkerungs- 
schichten sehr schlecht. Deutschland war noch ein sehr armes Land 0). 
Tine ungünstige Ernte machte sich sofort für einen großen Teil 
der Bevölkerung schwer fühlbar. Im Regierungsbezirk Trier 
waren die Jahre ausgesprochener Not häufig: von 18270 bis 1842 
gaben nur fünf Jahre, 1832534, 1838 und 1839 keinen Anlaß 
zu Klagen“). Die beiden Jahre vor der Revolution brachten auch 
hier Mißernten. 1847 wurden in der Rheinprovinz die Candwehr⸗ 
übungen nicht abgehalten und für die Zeit vom 1J. Epril bis 
J. August die Mahlsteuer und die unterste Stufe der Klassensteuer 
erlassen. — Die Löhne der Bergleute waren kümmerlich; bis 
848 hielten sie sich trotz der erheblichen Schwankungen der Brot— 
6s) Auch d. unständigen Bergleute mußten Beiträge z. d. Kasse leisten; sie 
erhielten dafür freie Kur u. Arznei f. 4 Wochen u. Gleichstellung m. d. 
Vereidigten im Falle der Verunglückung b. d. Arbeit. — In vielen Fabriken 
entstanden Anfang d. bder Jahre ähnliche Kassen. Ob sie in einzelnen Fällen 
etwa älteren Datums waren, konnte ich nicht feststellen. Vol. St. A. K. 
Abt. 442 Nr. 1461 fol. 94 ff. 1853 forderte d. Regierung zur Schaffung solcher 
Einrichtungen auf. — Eine weitere sehr wichtige Seite der Sorge des 
Staates um einen guten Bergmannsstand ist noch zu erwähnen, obgleich sie 
ihre Segenswirkung ersten. d. Aufschwung d. 50er Jahre offenbarte. Seit 
1842 begann man auf Anregung d. Oberbergrats Sello zuverlässigen Berg— 
leuten Vorschüsse aus d. Knappschaftskasse z. Bau von eignen Wohnhäusern 
und auch Prämien zu geben. (Dechen, Die Beschaffung von Bergmannswoh— 
nungen im Saarbrücker Steinkohlenrevier. Ztschr. f. d. Berg-, Hütten— 
und Salinenwesen, 2. Bd., Abt. B. S. 94 ff.; A. v. Brandt, Zur sozialen 
Entwichklung im Saargebiet. Leipzig 1904 S. 21ff.) — Bis 1848 einschl. 
wurden 319 Darlehen gewährt; in den folgenden Jahrzehnten entfstanden 
ganze Kolonien und neue Siedlungen. 
oo) Gesetzmäßig sollte nur 4 der Belegschaft aus unständigen Bergleuten 
bestehen, diese Grenze wurde jedoch überschritten. E. Müller, a. a. O. 
70) Vgl. Sombart, Die deutsche Volkswirtschaft im 19. Jahrh., II. Kap. 
74) D. Berichte der Regierungspräsidenten v. Trier, G. St. A. R. 77 tit. 
505 Nr. 5. 
186
	        
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