Full text : Studien zur Dialektgeographie des Saargaues

Ehrang und eine Reihe von anderen samt allem, was dazugehört, zu
Lehen. Fitten als Bezirksort des späteren Saargaues genommen, gibt
also der Trierer Erzbischof schon längst in seinem unbestrittenen Besitz
 befindliche Dörfer gleichzeitig mit dem Hochgerichtsbezirk Merzig-Saargau
 dem früheren Besitzer des letzteren zu Lehen, wohl nur, um
von diesem auch als Lehnherr über Merzig-Saargau anerkannt zu
werden. Wie unsicher sich Trier im Besitze dieses Gebietes fühlte,
beweist eine Urkunde‘) vom Jahre 1190, in der sich der Erzbischof
Johann von Trier alle Rechte und Besitzungen seiner Kirche durch
den Papst Clemens III. bestätigen läßt. Darunter ist auch das castrum
de Muncler genannt. Also nicht der Kaiser, sondern der Papst bestätiget
 hier.

Einige Jahrzehnte vorher, 1167, hatte?) Erzbischof Hillin der
Abtei Mettlach den Wald und Berg Hart bei Schwemlingen mit Vorbehalt
 eines jährlichen Zinses geschenkt. KEinige Jahre später wird
dann vom Erzbischof Arnold®) dem trierischen Vogte in Merzig,
Arnolph von Walecourt, auf erzstiftisch-trierischem Boden, dort wo
die zerstörte Burg Skiva gestanden hat, eine neue Burg zu bauen gestattet.
 Sie muß 1190 bereits fertiggestellt‘) gewesen sein. Arnolph
sollte diese Burg von Trier zu Lehen nehmen. Trier suchte sich durch
alle möglichen Klauseln gegen eine Verwendung der Burg zu Gunsten
eventueller Feinde — gedacht war wohl an den Herzog von Lothringen,
 der gleichfalls Lehnsherr des Arnulph von Walecourt war —
zu schützen.

Das von Trier mit Montclair belehnte Haus Walecourt war schon
im Anfange des 13. Jahrhunderts ausgestorben. ‚Einmal gestattete
Trier die Vererbung durch weibliche Deszendenz an die von Joinville.
Als aber auch dieser Stamm 1233 ohne männliche Erben erlosch,
wollte Erzbischof Theodorich von Trier das Lehen einziehen.
Nunmehr unterstützen Lothringen und Luxemburg den Gatten
einer Joinvilleschen Erbtochter, Gyot von Clermont, gegen den Erzbischof,
 und nachdem letzterer genötigt worden, Gyot als Herrn von
Montclair anzuerkennen (1263), vergleichen sich Herzog Friedrich von
Lothringen und Graf Heinrich von Luxemburg über ihre Ansprüche
an Montelair (1265); der Letztere verkauft Ersterem die Hälfte des
Hochgerichts Merzig für 12000 Pfund Turnosen (1268) und verzichtet
zu Gunsten Lothringens (1277) endlich auf alle seine Rechte, so daß
hiermit die Luxemburger ausschieden‘‘

') Beyer II, 141.
» Beyer I. 707.
) Beyer II 101,
‘ Beyer II. 141,

BAL
            
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