Die Bewohner von Stalle auf dem Berge Montelair, in der Nähe
von Dreisbach !), haben alle Gefälle dem Erzbischof zu entrichten.
Im L. a. ı. V.?%) heißt es: In Stalle manentes omne ius suum solvunt
Archiepiscopo, nec alium habent advocatum.
$ 379 [416]. „Saarburg nimmt insofern eine eigenartige Stellung
ein, als für diesen Marktort weder aus dem L. a. ı. noch aus anderen
Urkunden die Existenz einer erzstiftischen curia oder eines Bannes
erhellt.‘ %) Dieser Ansicht von Lennarz kann ich nicht beipflichten. M. E.
beruht die Landeshoheit des Trierer Erzbischofs über Saarburg auf
der bei Bergen I S. 278 angeführten Urkunde. Es tauscht da Graf
Siegfried, nach Witte‘) ein Sohn des Grafen Gottfried von Verdun
und Ardennerland, mitsamt seiner Gattin Hadewig und ihrem Sohn
Heinrich auf Lebenszeit die ehemals Churbelin, jetzt Saarburg genannte
Burg im Bedgaue ein gegen Besitzungen im Saar- und Bedgaue,
die dem Trierer Domkapitel gehören®). In der Urkunde heisst
es dann weiter: „Nach unserm Tode aber soll beides, das Gegebene
und Erhaltene, zum Anteil und Besitz der Herren von St. Peter übergehen
und fernerhin in seiner Gewalt bleiben.‘ Ritzler bemerkt dazu: °)
„Tatsächlich geht die Burg Saarburg im Jahre 1017 durch Adalbero
von Luxemburg, Propst zu St. Paulin — Enkel des Grafen Siegfried
und Sohn des Heinrich — an den Trierer Erzbischof Poppo über, d.
h. sie wird durch diese Abtretung Eigentum des Trierer Domkapitels
(die Domkirche in ‘Trier ist dem heiligen Petrus geweiht). Der Erzbischof
mit dem Domkapitel sind unter der Bezeichnung ..des Herrn
von St. Peter‘ zu verstehen.“ Im L. a. i. erscheint Saarburg bereits
als Mittelpunkt eines Bezirks, zu dem Cahren, Mannebach, Lampaden,
Pellingen, Hentern, Bilzingen und Niederleuken gehören. Ausserdem
gehört hierzu das Fischereigebiet bis zu einem nicht mehr genau festzustellenden
Senchelstein.
') Der Annahme Lamprechts D. W. L. II. 177, daß Stalle = Staadt (bei
Freudenburg) sei, kann ich mich nicht anschließen. Es handelt sich hier um
ein zerstörtes Dorf an der Höhe von dem Dreisbach gegenüberliegenden Montclair.
Vgl. auch von Briesen S. 108 und Lennarz S. 14 Anm.
?) Lacomblet I, 313.
®) Lennarz S 8.
*) Witte: Genealogische Untersuchungen zur Geschichte Lothringens,
(Jahrbuch der Ges. für lothr. Geschichte. V. 2. Hälfte S. 45 {.)
°) Vgl. Ritzler: Geschichte der Burg und Stadt Saarburg. (Saarburg 1912)
S. 10.
8) Ritzler S. 12 £.