Full text : Studien zur Dialektgeographie des Saargaues

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allein, wie auch jeder seine eigenen Untertanen und Hausplätze hatte.
Das Schloß Berg war lothringisch, Bübingen gehörte zu Luxemburg.
Die Abtei St. Matthias bei Trier besaß in einigen Stücken des Bannes die
Grundherrschaft, Im Jahre 1769 trat dann Lothringen seinen Anteil an
Luxemburg ab, so daß wir es bis 1794 mit einem Kondominium zwischen
Kurtrier und Luxemburg zu tun haben.

3 366 [404]. C. Der Restteil des untersuchten Gebietes gehörte dem
Kurfürstentum Trier an und zwar den beiden Ämtern Saarburg und
Merzig. Das Amt Saarburg zerfiel in die Gaupflege Saarburg und
die Irscher Pflege, welche durch die Saar voneinander getrennt sind,
Die alte Amtsgrenze zwischen den Ämtern Saarburg und Merzig entspricht
 rechts der Saar den heutigen Kreisgrenzen, d. h. der Teilstrecke
 [78479].
Anm. Die Burggrafschaft Freudenburg mit den Ortschaften Freudenburg,
 Castel, Staadt und Hamm’), die zusammen die Herrschaft Freudenburg
 hilden und die Propstei (= Vogtei) Taben mit Rodt und Hausen gehörten
 der Abtei St. Maximin in Trier. „Die Erbburggrafschaft Freudenburg
 und Propstei Taben war ein Lehen vom Erzstift Trier, welches von
den Herren von Sierk 1576 an die Grafen von Sayn vererbt wurde. Diese
verpfändeten die Nutzungsrechte an verschiedene Adlige und verkauften
schließlich 1589 die ganze Herrschaft an die Abtei St. Maximin bei Trier,
die bisher nur die Grundherrschaft zu Taben hatte. Die Abtei betrachtete
die Herrschaft als unmittelbaren Besitz und suchte dafür 1772 und 1777
ım die Aufnahme in die Reichsmatrikel und unter die Reichsstände nach.
Allein der Kurfürst von Trier setzte diesen Bestrebungen Widerstand entgegen,
 und der Abt mußte in einem Vertrag 1786 auf seine Ansprüche
verzichten und die Herrschaft unter Kurtrierische Landeshoheit stellen“.?)
Marx, Geschichte des Erzstifts Trier II 118 ff, behauptet, daß der Prozeß
aoch unentschieden gewesen sei, als die Franzosen einrückten.

Alter der politischen Grenzen von 1789.

$ 367 [405]. Die letzte bedeutende Grenzabänderung hatte im Jahre
1778 stattgefunden. Bis dahin hatten im Saargau und für das Hochgericht
 Merzig ganz eigenartige Territorialverhältnisse bestanden.
Der Saargau zerfiel nach den spätern Quellen®) in zwei Mairien,
die Basse Mairie (Schwemlingen) und die Haute Mairie (Hilbringen).
Zur ersteren gehörten: Schwemlingen. Dreisbach. Weiler, Büdingen,
‘) Simon, Annalen 549, rechnet versehentlich dahin auch die auf dem
linken Ufer der Leuk gelegene Dorfhälfte von Collesleuken.
?) Fabrieius II. 219.
‘) Es sind: Das „Poleum Lotharingiae“ Ms. 237 in der Stadtbibliothek zu
Metz, um 1700 von Bougeon verfaßt. — Cassini de Thury, Carte g6ometrique
de la France, Parıs 1750-1793 — Sittel, „Sammlung der Provinzialgesetze“
II. Band.
            
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