Full text: Band 2 (0002)

Vom Saarbrücker Hofe. 
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Es wird in unserer Gegend oft außer acht gelassen, daß das 
kleine Fürstentum Nassau-Saarbrücken sozusagen eine französische 
Enklave war; seit 1680 wurde Saarlouis als französische Festung 
erbaut, 1766 kam Lothringen an Frankreich, und nun gehörte das 
linke Saarufer bis nahe an Saarburg zu Frankreich; französisch 
war damals ein ausgedehntes Gebiet rechts von der Saar bis 
nach Tholey hin. Das Land war in der That ganz von Frankreich 
abhängig, und die Pariser Regierung konnte viel schaden und 
viel — nützen. Ein Charakterzug vom Fürsten Ludwig ist uns 
früher nicht so entgegengetreten, er war freilich zu Pracht und 
Glanz geneigt, liebte die Ueppigkeit wie nur ein Fürst aus der 
weiten Hälfte des 18. Jahrhundert, aber daneben machte sich offen— 
bar ein gewisser Geiz geltend. So bezeugen andere Nachrichten, 
so bezeugt auch mit deutlichen Worten Fürst Montbarey, der 
Vater der zukünftigen Erbprinzessin. Um den über die Maßen 
glänzenden Hofstaat aufrecht zu erhalten waren Geldmittel nötig; 
da standen in erster Linie die französischen Subsidien, bildeten doch 
diese 100 000 Livres den fünften bis sechsten Teil des fürstlichen 
Einkommens. Am 1. April 1768 waren sie auf 6 Jahre be— 
willigt, 1770 für weitere 8 Jahre zugestanden, so lief der Sub— 
sidienvertrag mit dem 1. April 1782 ab. Es war wohl an der 
Zeit, sich diesen Zuschuß zu sichern. Mit den französischen 
Finanzen war es ja seit langer Zeit schlecht bestellt, Reformen im 
Staatshaushalte wurden stürmisch verlangt und zeitweise von oben 
oersucht. Schon Choiseul hatte 1759 (vgl. Schäfer 2,265) auf 
den kostspieligen Dienst reichsfürstlicher Miethstruppen gänzlich 
oerzichten und die Subsidien an die deutschen Fürsten einziehen 
vollen. Der Wunsch war ja natürlich, daß die französische Armee 
aur aus Franzosen gebildet werden sollte. Einen wahrhaft 
komischen Eindruck macht es, daß der Kriegsminister Montbarey, 
der 1779,80 das Regiment Nassau-Cavalerie wieder herge— 
stellt, sich selbst (2,323) in seiner Denkschrift an den König 
auf das eifrigste gegen die Fremdregimenter ausspricht. Eben 
war das Regiment Royal-Nassau aufgelöst; was konnte dem 
Regiment Nassau-Infanterie widerfahren? Hier galt es nicht 
bloß Geld, denn das Einkommen eines Colonel Propriétaire war
	        
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