Aufnahme, so wird dem Angemeldeten gegen
Zahlung des Eintrittsgeldes und des ersten mo—
natlichen Beitrags, ein von dem Vorsitzenden des
Vorstandes unterschriebener Receptionsschein und
ein gedrucktes Exemplar der Statuten ausgehändigt,
mit dessen Empfang die Mitgliedschaft beginnt.
8 4.
Der Betrag des Eintrittsgeldes bestimmt sich
nach dem Alter des Aufzunehmenden.
Dasselbe beträgt:
a) von vollendetem 14. bis vollendetem
20. Jahre
b) von vollendetem 20. bis vollendetem
28. Jahre 1 Thlr. 5 Sgr.
c) und von vollendetem 28. bis vollendetem
35. Jahre 2 Thlr.
S 5.
An laufenden monatlichen Beiträgen sind zu
entrichten:
in der J. Klasse von 14 bis 20 Jahren 1 Sgr. 8 Pffg.
I. n n 20 / 28 u 2Sgr.
n. , 28 35, .2 Sgr. 6 Pfg.
Diese Beiträge werden allmonatlich durch den
von dem Vorstande zu bestellenden Einsammler
von den Mitgliedern erhoben und von demselben
darüber quittirt.
Der Einsammler hat die auf diese Art erho—⸗
benen Beträge sofort an den Kassirer abzuführen.
8S6.
In der Vereinskasse muß zur Deckung der
laufenden Ausgaben stets ein entsprechender Baar⸗
bestand vorhanden sein, welcher jedoch der Regel